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Kreuzfahrten »MS Delphin« sticht Richtung Mittelmeer und in die Antarktis in See

Monatelang lag sie im Hafen. Jetzt soll die »MS Delphin« wieder in See stechen. 

Die »MS Delphin« sticht wieder in See: Das Kreuzfahrtschiff macht nach langer Pause erstmals am 3. April in Venedig die Leinen los. In der Lagunenstadt lag die »Delphin« mehr als ein Jahr im Hafen. Nun soll sie in einer Werft im kroatischen Rijeka bis Ende März flott gemacht werden für neue Törns, teilt die Passat Kreuzfahrten GmbH mit. Der Veranstalter mit Hauptsitz in Hamburg und einer Niederlassung in Offenbach, vertreibt die »Delphin«-Kreuzfahrten und ist gerade erst gegründet worden. Die ersten Kreuzfahrten ab April sollen unter anderem nach Istanbul und ins Schwarze Meer führen.


Im November 2010 waren die bevorstehenden Kreuzfahrten mit der »MS Delphin« abgesagt worden. Eigentlich hätte das Schiff unter anderem in der Antarktis und vor Südamerika kreuzen sollen. Grund der Absage war die Insolvenz der Delphin-Gruppe, zu der auch der Veranstalter Hansa Kreuzfahrten in Bremen gehörte, für den das Kreuzfahrtschiff im Einsatz war.

Zwar hatte es in den Monaten danach immer wieder Gerüchte gegeben, die »Delphin« werde schon im Frühjahr 2011 erneut ablegen können. Der Insolvenzverwalter hatte dazu allerdings im Februar kategorisch erklärt, damit sei nicht zu rechnen und es sei offen, ob das Schiff an einen Investor verkauft werde. Nun hat der indische Unternehmer Pradeep Agrawal das Kreuzfahrtschiff gekauft.

Das 157 Meter lange Drei-Sterne-Plus-Schiff ist 1975 gebaut worden. Den Angaben zufolge sind etliche Mitarbeiter der früheren Crew auch künftig mit an Bord, wenn die »Delphin« am 3. April ablegt. Das Konzept soll sich nicht grundlegend ändern: Bordsprache bleibt Deutsch. Zu den besonderen Merkmalen der Kreuzfahrten sollen den Angaben zufolge weiterhin lange Liegezeiten, ungewöhnliche Routen und persönlicher Service gehören. Unter anderem soll die »Delphin« in der Ostsee, in den Fjorden Norwegens, rund um die Kanaren, aber auch vor den Azoren und vor der Küste Marokkos und Algeriens kreuzen.

Im Winter wird das Schiff Kurs auf Südamerika, den Panama-Kanal und die Karibik nehmen, kündigte der neue Veranstalter an. Im Januar und Februar 2013 sind außerdem Kreuzfahrten in die Antarktis und nach Grönland vorgesehen. Die Zahl der Passagiere gibt Passat Kreuzfahrten mit maximal 470 an. In den Zeiten von Hansa Kreuzfahrten bot das Schiff noch Platz für 556 Passagiere.

Weitere Infos zur MS Delphin

(14.12.11, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.