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Mückenschutz nötig Dengue-Virus breitet sich immer stärker aus

Das Dengue-Virus breitet sich stark aus. Auch in vielen Reiseländern tritt es laut dem Centrum für Reisemedizin (CRM) in Düsseldorf immer öfter auf. Die Mediziner raten Urlaubern, sich vor Stichen der Tigermücke zu schützen, die das Virus überträgt.

Besonders betroffen vom Dengue-Virus ist dem CRM zufolge derzeit Australien. Hier habe es allein zwischen Januar und Juli 1065 Fälle gegeben - eine Verdopplung gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Noch höher ist die Zahl der Erkrankungen in Brasilien: Dort wurden im ersten Halbjahr 350 000 Fälle gemeldet. Auch die Philippinen, Thailand und Indonesien sind stark betroffen.
Die Übertragung des Virus erfolgt über die tagaktive Tigermücke. Reisende sollten sich deshalb bei Aufenthalten in gefährdeten Regionen durch Mückenmittel schützen. Außerdem rät das CRM zu heller und geschlossener Kleidung, weil dunkle Farben die Mücken anlocken.
Die Symptome des Dengue-Virus sind Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen. Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass sich jährlich bis zu 100 Millionen Menschen infizieren. Wegen der unspezifischen Symptome blieben viele Fälle unentdeckt.

(17.08.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.