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Arabischer Frühling Wo es heute für Touristen sicher ist

Vor fünf Jahren entfachten Demonstranten in Tunesien einen Flächenbrand, der fast die ganze arabische Welt erfasste. Gab es in einigen Ländern vereinzelte Proteste, versanken andere in blutigen Bürgerkriegen. Das hat bis heute Auswirkungen auf beliebte Touristenziele.

Der Arabische Frühling hat den Nahen Osten und Nordafrika verändert. Fünf Jahre liegen die Volksaufstände zurück. Für Reisende ist die Region nicht wirklich sicherer geworden. Ein Überblick über die wichtigsten Länder:
 
Ägypten: Hinweise auf die Sprengung eines russischen Flugzeugs durch die Terrormiliz IS, ein vereitelter Anschlag am Karnak-Tempel in Luxor - und nun ein Terrorangriff auf ein Hotel in Hurghada mit drei Verletzten. Die Sicherheitslage in Ägypten ist fragil. Dabei galten zumindest die Badeorte am Roten Meer bislang eigentlich als sicher. Nun rät das Auswärtige Amt in Hurghada von Ausflügen ab und zu umsichtigem Verhalten. Generell wird in Ägypten zu Vorsicht geraten. Für die nördliche Sinai-Halbinsel gibt es eine Reisewarnung.
 
Tunesien: Das beliebte Urlaubsland wurde vergangenes Jahr von zwei Terroranschlägen erschüttert, bei denen viele Urlauber getötet wurden. Gleichwohl gibt es keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Von Reisen in die südlichen Wüstenregionen wird abgeraten. Dort besteht für westliche Reisende Entführungsgefahr. Auch Teile des Gebirges nahe der algerischen Grenze sollte gemieden werden.
 
Marokko: Das Land mit seinen Badeorten, Bergen und Kulturstätten gilt als politisch stabil. Es bietet dem Auswärtigen Amt zufolge eine gute touristische und sicherheitspolitische Infrastruktur. Zuletzt kam es 2011 in Marrakesch zu einem Anschlag mit mehreren Toten.
 
Jordanien: Das kleine Land mit der berühmten Welterbestätte Petra ist relativ sicher. Terroranschläge sind dennoch möglich, warnt das Auswärtige Amt. Die Grenzgebiete zu Syrien und Irak sollten tabu sein.
 
Vereinigte Arabische Emirate: Der Tourismus in  Dubai und Abu Dhabi boomt. Die Golfmonarchie ist eines der sichersten Länder der arabischen Welt. Die Kriminalität ist niedrig.
 
Oman: Das Land gilt ebenfalls als sicherer Anker in einer ansonsten unruhigen Region. Gewalt und Diebstahl gibt es dort kaum.
 
Syrien, Libyen und Jemen: Hier gibt es Reisewarnungen. Diese Länder stecken im Krieg oder Bürgerkrieg, sind aber ohnehin keine typischen Reiseländer. In Algerien rät das Auswärtige Amt wegen Terrorgefahr zu erhöhter Vorsicht. Es handelt sich aber ebenfalls nicht um ein Touristenziel. Der Libanon ist vielerorts relativ unsicher. Dringend abgeraten wird von mehreren Regionen des Landes.
 
(18.01.2016, dpa/tmn)


REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.