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Es geht nach Hause: Doch nach einer Reise in den Alltag zurückzufinden, ist nicht immer so leicht

Nach langer Reise Mit typischen Problemen umgehen

Auf einer Reise erlebt man jeden Tag etwas Neues, der Alltag ist weit weg. Er wartet bei der Rückkehr - und birgt Probleme. Wie kommt man nach einer langen Reise wieder gut zu Hause an?

Nach dem Abi, dem Studium oder zwischen zwei Jobs: Manchmal bietet es sich an, eine lange Reise zu machen. Mehrere Wochen oder sogar Monate sammelt man so außergewöhnliche Erlebnisse und Erfahrungen. Und dann folgt die Rückkehr in den Alltag, ins alte Leben.

Mit der Ankunft zu Hause tun sich oft einige Probleme auf. Jessica Peterka-Bonetta vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen kennt die typischen Probleme und hat Ratschläge, wie man mit ihnen umgehen kann.

 
Fernweh: Nach der Rückkehr würde man gerne direkt wieder aufbrechen und weiter Neues und Exotisches erleben. Aber: »Abwechslung ist ja nicht das einzige Schöne«, sagt Peterka-Bonetta. Sie verbringt zwei Monate im Jahr in Südafrika - und wenn sie zurückkommt, freut sie sich auf ihre Routinen in Deutschland, zum Beispiel am Morgen bei ihrem Lieblingsbäcker den Kaffee zu holen. Auch die Hobbys, die während der Reise vernachlässigt wurden, können nun wiederbelebt werden. »Diese Anker im Leben, die kann man nutzen, um über das Fernweh hinwegzukommen.«
 
Gleichzeitig lassen sich Erinnerungen der Reise vergegenwärtigen - etwa indem man schöne Fotos aufhängt. Oder es sich am Abend mit einem Wein aus dem jeweiligen Land auf der Couch gemütlich macht. Für die Freunde und die Familie kommt eine Foto-Präsentation infrage - so können sich die Daheimgebliebenen auch besser vorstellen, was man erlebt hat. »Das verbindet ein bisschen.« Wer noch mehr Menschen von seinen Erlebnissen berichten möchte, könnte zum Beispiel auf einem Reiseblog einen Gastbeitrag schreiben, schlägt die Expertin vor.
 
Eingeschlafene Freundschaften: Während der Reise lernt man so viele neue Leute kennen, da geraten die Freundschaften zu Hause etwas in Vergessenheit. »Und dann kommt man zurück, und die Freunde sind schon drei Schritte weiter als man selbst«, beschreibt Peterka-Bonetta. Damit das nicht passiert und man auf dem Laufenden bleibt, was im Leben der Freunde und der Familie passiert, hält man während der Reise idealerweise den Kontakt aufrecht. So lässt sich nach der Rückkehr direkt wieder anknüpfen.
 
Fehlende Perspektive: Eine große Reise planen Menschen häufig, wenn es ohnehin gerade einen Bruch in ihrem Leben gibt - sie zum Beispiel die Schule oder das Studium fertig oder den Job gekündigt haben. Bei der Rückkehr kann es dann passieren, dass man sich plötzlich leer fühlt: Was passiert nun in meinem Leben? Damit die Perspektiven nach der Rückkehr nicht fehlen, rät die Diplom-Psychologin, auf der Reise in einem Notizblock Ideen und Gedanken zur Zukunft zu notieren.
 
Denn häufig hilft die Zeit unterwegs auch herauszufinden, was man will - oder eben nicht. »Das heißt ja nicht, dass man auf der Reise die Erleuchtung findet.« Aber es sei gut, sich zwischendurch aktiv hinzusetzen und die Gedanken zu notieren. Wieder zu Hause hilft dann, mit anderen über die Zukunft zu sprechen. »Allein das Lautaussprechen führt schon dazu, dass man sich vielen Dingen bewusst wird.«

(28.12.2015, dpa)
 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

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Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

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