fbpx
Angst vor Anschlägen: Bei der DER Touristik sind die Türkei-Buchungen stark zurückgegangen - schuld sind die Terrorangriffe wie jüngst in Istanbul nahe der Blauen Moschee

Angst vor Anschlägen: Bei der DER Touristik sind die Türkei-Buchungen stark zurückgegangen - schuld sind die Terrorangriffe wie jüngst in Istanbul nahe der Blauen Moschee

Foto: Peter Kneffel

Nach Terrorakten Weniger Türkei-Buchungen

Nach den Terroranschlägen der jüngsten Zeit ist alles anders: Beim Reiseveranstalter DER Touristik sind die Buchungen für die Türkei eingebrochen. Auch Ägypten wird gemieden. Die Urlauber setzen auf sichere Reiseziele wie Deutschland, Italien, Spanien und Portugal.

Die jüngsten Terroranschläge haben sich beim Reiseveranstalter DER Touristik stark auf das Buchungsverhalten der Urlauber ausgewirkt.

Die Nachfrage nach der Türkei und Ägypten ist eingebrochen. Dafür profitieren vor allem sichere Reiseziele wie Deutschland, Spanien und Italien. Das erklärte René Herzog, Sprecher der Geschäftsführung, in Frankfurt am Main.
 
Zur DER Touristik gehören die Bausteinreisemarken Dertour, Meier's Weltreisen und ADAC Reisen sowie die Pauschalreisemarken ITS, Jahn Reisen und Travelix. Die Einbußen in der Türkei und in Ägypten treffen vor allem den klassischen Pauschalurlaub am Meer.

 
Die Türkei liegt derzeit bei den Buchungen 25 Prozent im Minus. Bis zu den Anschlägen von Paris verzeichnete das beliebte Urlaubsland im Vergleich zum Vorjahr ein klares Plus - danach ging es bergab. Seit Paris sei bei der Nachfrage nach Türkei-Urlaub nichts mehr so wie vorher gewesen, sagte Herzog. Der Anschlag in Istanbul habe den negativen Trend noch einmal verstärkt. Und das Buchungsminus werde sich noch vergrößern, ist man bei DER Touristik sicher. Auch Ägypten liegt aktuell 30 Prozent im Minus - Tendenz ebenfalls negativ.
 
Andere Urlaubsziele profitieren von diesen Einbrüchen: Besonders beliebt ist das eigene Land. Die Buchungen für Deutschland-Urlaub liegen 28 Prozent im Plus. Auch Italien lockt mehr Gäste (plus 17 Prozent), ebenso wie Spanien und Portugal (plus 15 Prozent). Es gebe einen Fokus auf vertraute Destinationen, sagte Herzog. Griechenland liegt bei den Buchungen auf Vorjahresniveau. 
 
Die Veränderung des Reiseverhaltens dürfte schneller als sonst zu Engpässen bei den Hotels in einigen Urlaubsregionen führen. Das betrifft DER Touristik zufolge vor allem die Nord- und Ostsee, Mallorca und Ibiza sowie Portugal. »Das ist für Januar bemerkenswert«, sagte Herzog mit Blick auf die Buchungen für die Balearen. In der Türkei dagegen dürfte die mangelnde Nachfrage - auch wegen der ausbleibenden russischen Gäste - noch zu deutlichen Preisminderungen führen. 
 
Auf der Fernstrecke verzeichnet Nordamerika ein Minus von fünf Prozent. Grund dafür ist der starke Dollar. Gemessen daran ließen sich aber gar nicht so viele Urlauber von einer USA-Reise abhalten, so Herzog. Die Malediven liegen auf Vorjahresniveau. Südafrika kommt derzeit auf ein Plus von 31 Prozent. Sri Lanka steht bei plus 40 Prozent.

(25.01.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

Foto: ...

REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.