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Am Flughafen Zaventem in Brüssel wird langsam der Flugverkehr wieder aufgenommen

Am Flughafen Zaventem in Brüssel wird langsam der Flugverkehr wieder aufgenommen

Foto: Benoit Doppagne

Nach Terrorattacken Wieder Flugverkehr in Brüssel

Es soll ein Signal sein. Der Brüsseler Flughafen ist nach den blutigen Attentaten zwar immer noch beschädigt. Doch es starten wieder Passagiermaschinen. Von »symbolischen Flügen« ist die Rede. Die Polizei ist massiv präsent.

Knapp zwei Wochen nach den verheerenden Terroranschlägen ist erstmals wieder eine Passagiermaschine vom Brüsseler Flughafen gestartet. Der bei Selbstmordattentaten beschädigte Airport wurde am Sonntag massiv von Sicherheitskräften geschützt.

Passagiere werden bereits vor Betreten des Terminals kontrolliert. Die neuen Außenkontrollen hatten die Gewerkschaften der Flughafenpolizei durchgesetzt. Die Arbeitnehmervertretungen drohten mit Streik, falls ihre Forderungen nicht erfüllt werden sollten. Auch das Flughafen-Personal soll schärfer kontrolliert werden als zuvor.

 
Der erste Flug startete nach Faro in Portugal, auf dem stark eingeschränkten Flugplan standen auch Verbindungen nach Athen und Turin. Die Flughafen-Direktion sprach von «drei symbolischen Flügen».
 
In den kommenden Tagen soll die Zahl der Flüge deutlich steigen. Bis Ende der Woche soll der Airport etwa ein Fünftel seiner normalen Kapazität erreichen, hatte Flughafenchef Arnaud Feist gesagt.
 
Der Flughafen östlich der belgischen Hauptstadt kann zur Zeit nicht mit Bus und Bahn erreicht werden. Erlaubt sind nur Autos und Taxis. Der Airport riet Fluggästen, mindestens drei Stunden vor Abflug zu erscheinen. Viele Flüge werden weiter über belgische Regionalflughäfen umgeleitet.
 
Der internationale Airport Zaventem war bisher für den Passagierverkehr geschlossen. Bei den Attacken islamistischer Terroristen kamen am 22. März am Flughafen und in der U-Bahn 32 Menschen ums Leben.
 
Der Neustart ist nach den Worten von Flughafenchef Feist ein »Zeichen der Hoffnung«. Er sagte am Samstag: »Wir erleben die dunkelsten Tage in der Geschichte der belgischen Luftfahrt.« Der provisorische Betrieb erlaubt einem Check-In von bis zu 800 Fluggästen pro Stunde.
 
Der deutsche Flughafenverband ADV teilte in Berlin mit, Brüssel könne kein Vorbild für deutsche Flughäfen sein. »Die Einführung von Kontrollen vor den Terminals am Flughafen Brüssel ist eine überstürzte Maßnahme unter dem Schock der Anschläge und unter dem Druck der verängstigten Arbeitnehmer«, erklärte ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. Das Sicherheitsrisiko werde vor die Terminals verlagert. Passagiere, die dort in Schlangen stünden, ließen sich deutlich schlechter schützen.

(04.04.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.