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Nach Verspätung Airline zahlt vorgerichtlichen Anwalt nicht

Wer sich mit rechtlichen Fragen rund um Ansprüche bei Flugverspätungen nicht auskennt, schaltet schnell mal einen Anwalt ein. Das sollte aber gut überlegt werden: In einem verhandelten Fall befand das Gericht, dass der Kläger diese Kosten selbst tragen muss.

Wer klären will, ob er Ansprüche gegen eine Fluglinie hat, sollte nicht gleich den Anwalt einschalten. Er läuft Gefahr, auf den Kosten dafür sitzen zu bleiben. In dem verhandelten Fall hatte der Kläger von der Fluggesellschaft wegen erheblicher Verspätung eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro gefordert. Die Airline verweigerte die Zahlung und gab keine weiteren Informationen heraus. Der Kläger beauftragte daraufhin einen Rechtsanwalt, um zu prüfen, ob Ansprüche auf eine Entschädigung nach EU-Recht bestanden. Die Kosten dafür in Höhe von rund 292 Euro wollte er von der Airline zurückhaben. Das Amtsgericht Frankfurt wies die Forderung ab, das Landgericht Frankfurt (Az.: 24 S 49/14) bestätigte die Entscheidung. Selbst wenn die Airline ihre Informationspflicht erfüllt hätte, wären die Anwaltskosten entstanden, argumentierte das Gericht. Denn die Gebühren seien nicht allein für die Aufklärung über möglich Ansprüche fällig geworden, sondern bereits für die Durchsetzung dieser. Wer in zivilrechtlichen Streitigkeiten von Anfang an einen Anwalt hinzuzieht, laufe stets Gefahr, auf den Kosten dafür sitzen zu bleiben.

(19.06.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.