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Traumkulissen wie diese sollten bewahrt werden.

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NACHHALTIGER TOURISMUS Traumurlaub mit Weitblick

Der tourismuskritische Leitsatz, dass Reisende zerstören, was sie suchen, in dem sie es finden, hat sich in der Vergangenheit vielerorts bewahrheitet. Doch es gibt auch eine andere Art von Tourismus, der die Menschen vor Ort am Erfolg teilhaben lässt und ihnen neue Chancen eröffnet.
 
Auf den ersten Blick wirkt die »Guludo Beach Lodge« (www.guludo.com) im Norden Mosambiks wie ein x-beliebiges Beachresort an irgendeinem Traumstrand dieser Welt. Weitgefehlt: Bei diesem Projekt stand von vornherein der Gedanke im Vordergrund, mit Hilfe der Gäste die Armut in ländlichen Gemeinden zu reduzieren und gleichzeitig die Natur zu schützen. Am Anfang stand eine Empfehlung des World Wildlife Fund - WWF. Der WWF riet Amy und Neal Carter-James im Jahr 2002, in den Norden von Mosambik zu gehen, in die Region des damals gerade gegründeten Quirimbas Nationalparks. Dort, wo 30 Jahre nach Abzug der Portugiesen und dem bis Mitte der 90-iger Jahre andauernden Bürgerkrieg die Arbeitslosigkeit hoch war, gäbe es genügend zu tun für ein unternehmungslustiges junges Paar. Die Lebenserwartung lag bei 38 Jahren, 30 Prozent der Kinder erlebten nicht einmal ihren fünften Geburtstag.

Die beiden jungen Briten (22 und 24 Jahre alt) machten sich mit Elan ans Werk und gründeten mit Zustimmung der Bevölkerung die Bespoke Experience Ltd. sowie die Nema Foundation. Damit schufen sie damit die Rahmenbedingung, die den Menschen vor Ort ein besseres Leben ermöglichen würde. 2005 wurde die »Guludo Beach Lodge« eröffnet. Natürlich wurden beim Bau der aus »Bandas« (einer Art Bungalows) bestehenden Anlage lokale Materialien verwendet. Bis zu 24 Touristen können in den neun Häusern wohnen und am Leben vor Ort teilhaben. Mit ihrem Geld tragen sie auch zum Aufbau der von der Nema Foundation geförderten Projekte bei. Derzeit werden zwölf Dorfgemeinschaften mit etwa 15000 Menschen unterstützt, die meisten Dörfer liegen im Quirimbas Nationalpark. Neben Gewinnen aus der Lodge fließen auch Spenden in die Nema Foundation. Es sind Zuwendungen von »Global Angels«, einer internationalen Stiftung, die sich weltweit für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern einsetzt. Aber auch Spenden von Touristen sind nicht selten. Den Besuchern bietet die Guludo Beach Lodge viele Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung wie Tauchen und Schnorcheln, Segeltouren und Ausflüge zu den Inseln und Tierbeobachtung. Im Craft Center können Gäste selbst traditionelle Töpfe herstellen und (kunst)handwerkliche Produkte kaufen. Die Zimmerpreise liegen US$ 295, inkl.Vollverpflegung und liegt somit weit über dem, was vergleichbare Beachresorts in Asien und anderswo auf der Welt verlangen, doch wandert das Geld in die richtigen Hände und nicht auf irgendeinem Privatkonto.

Ganz anders strukturiert ist das zweite Gewinner-Projekt. Mit »Gambia is Good« (www.concernuniversal.org/) wird zum zweiten Mal ein Projekt aus Gambia ausgezeichnet. Eigentlich ging es den Initiatoren von »Gambia is Good« in erster Linie darum, die Einkommens- und Lebensbedingungen der lokalen Bevölkerung zu verbessern. Die Verbindung zum Tourismus ergab sich erst später. Man machte sich also daran, die Anbaumethoden zu verbessern, um so den Lebensstandard der lokalen Bevölkerung zu heben. Etwa 1000 Menschen auf dem Land wurden entsprechend geschult, 90 Prozent davon waren Frauen. Inzwischen ist in den dörflichen Kollektivbetrieben mit sechs bis acht Hektar fast ganzjährig Gartenbau möglich. Obst, Gemüse und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Honig, Eier oder Milchprodukte werden nicht nur auf verschiedenen lokalen Märkten angeboten, sondern auch in Hotels und Restaurants geliefert.

»Gambia is Good« wurde zum Selbstläufer, weil der sichtbare Erfolg die Beteiligten weiter anspornte. »It's like heaven«, sagte eine Bäuerin auf die Frage, was ihr das Projekt gebracht habe. Wie im Himmel fühlen sich die Frauen, deren harte Arbeit inzwischen auch von den Männern geschätzt wird. 2007 wurde dann auch die Lehr- und Schau-Farm »Gambia is Good Farmyard« angelegt. Weit mehr als 2000 Urlauber haben sie inzwischen besucht - es ist die einzige Anlage dieser Art in Gambia.

Dr. Werner Bruns, Abteilungsleiter im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung fasst es in Worte: »TO DO!« verdeutlicht Urlaubern, wie Tourismus aussehen kann, bei der alle Seiten gewinnen. Initiator des jährlich stattfindenen »To-Do-Wettbewerbs« (http://www.todo-contest.org/todo_start.html) ist der Studienkreis für Tourismus und Entwicklung. Die Preisgelder für beide Projekte kommen von der SST, Schweizerische Stiftung für Solidarität im Tourismus (je 5000 Franken) und von der Europäischen Reiseversicherung AG, Mitglied des »TO DO!«-Förderkreises (2000 Euro). Ohne die Unterstützung der Förder-Organisationen aus Politik, Gesellschaft und Tourismuswirtschaft, betont Studienkreis-Vorstand Armin Vielhaber, wäre der Wettbewerb nicht möglich. Inzwischen ist er eine Erfolgsgeschichte: Der »TO DO!« wird weltweit wahrgenommen und geschätzt - mit immerhin 288 Projektbewerbungen aus 69 Ländern und fünf Kontinenten.

von Simone F. Lucas (srt)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.