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NACHTFLUGVERBOT Lockerung dient Klima

Eine Möglichkeit, den Luftverkehr klimafreundlicher zu gestalten, ist eine Lockerung des Nachtflugverbots und der Bau neuer Start- und Landebahnen. Das zumindest sagt Klaus Brähmig, der Vorsitzende des Tourismusausschusses des Deutschen Bundestags. »Ein großer Teil des unnötigen Kerosinverbrauchs entsteht durch unendliche Warteschleifen«, so der CDU-Politiker. Dieser »wichtige Punkt« werde »bedauerlicherweise zu wenig diskutiert.«

Der Abgeordnete aus der Sächsischen Schweiz spricht sich auch gegen eine Aufhebung der Kerosinsteuer-Befreiung aus. »So etwas kann nur über internationale Luftfahrtabkommen laufen«, so Brähmig in der – vom Bundestag herausgegebenen – Wochenzeitung »Das Parlament«. Sonst führe das lediglich zu einer Verlagerung des Luftverkehrs ins Ausland.

Auch macht sich der Fremdenverkehrsexperte dafür stark, den Begriff »Tourismus« in den Namen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie aufzunehmen. Das würde den Stellenwert dieses – 28,8 Millionen Menschen beschäftigenden – Wirtschaftszweiges »auch nach außen dokumentieren.«

Außerdem will Brähmig noch in der laufenden Legislaturperiode eine Aktionsgemeinschaft »Barrierefreies Reisen in Deutschland« auf den Weg bringen und dabei für »ein neues Bewusstsein werben«. Diese für die Tourismusbranche »wichtige Thema« berge »ein Riesenpotenzial«.
(9.3.10, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.