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Die ersten Körperscanner sind im Einsatz.

Die ersten Körperscanner sind im Einsatz

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NACKTSCANNER Entblößt für fünf Sekunden

Die ersten Körperscanner sind im Einsatz - REISE & PREISE ließ sich am Hamburger Flughafen durchleuchten und sagt, wie man sich vor zudringlichen Blicken schützen kann.
 
Da steht er also, der erste Körperscanner im Einsatz an einem deutschen Flughafen. Neben den vertrauten Metalldetektoren ragt er wuchtig empor wie eine zu groß geratene Duschkabine. Freiwillig dürfen die Fluggäste in Hamburg die schmale Schleuse passieren. Erst wenn die Geräte sich im Praxistest bewähren, sollen sie flächendeckend eingesetzt werden.

Viel los ist nicht an der Schlange vor der Kabine. Jacke aus, Armbanduhr und Gürtel ab, die Münzen aus der Hosentasche - längst Routine. Dann noch das Laptop aus der Aktentasche in eine Plastikwanne gelegt. Weiter geht es in den Scanner. Rechts und links schließen Glaswände die Box, vorn und hinten ist sie offen, dabei überraschend hoch. Kein Wunder: Denn nun heißt es, die Arme über den Kopf zu strecken, die Hände verschränkt. Genau auf den gelben Positionsmarkierungen muss man dazu stehen. Keine fünf Sekunden dauert es, bis der Apparat den Passagier gescannt hat. Aufmerksam studiert der Sicherheitsmann den Monitor - nichts Gefährliches zu sehen, das war's.

Klar: Die Sicherheitskontrollen am Airport sind lästige Pflicht, die neuen Geräte ersparen einem das unangenehme Abtasten, falls der traditionelle Detektor wieder einmal Alarm geschlagen hat - und sei es nur, weil der Zufallsgenerator ihn ausgelöst hat. Und es ist auch kein Problem, seinen Computer zum Sprengstoff-Wischtest abzugeben, selbst wenn sich die Reibstreifen bei manchen Geräten nur schwierig entfernen lassen.

Immer mehr Fluggäste ärgern sich jedoch über Angehörige des Bodenpersonals, die die Passagiere ihre Macht überdeutlich spüren lassen. Das kommt gar nicht so selten vor. Ein Beispiel? Eine burschikose Uniformierte, die vor dem Sicherheitscheck die Bordkarten kontrolliert, nimmt den Gästen mit einem derben »Die Kopie gehört hinter das Original« die ausgedruckten Belege aus der Hand und sortiert sie nach ihrem Gusto neu.

An gleicher Stelle bringt eine andere Kontrolleurin ein Smartphone fast zum Absturz, als die resolute Dame wild auf dem Bildschirm herumdrückt. Den Hinweis, auf dem Display seien alle notwendigen Informationen bereits zu lesen, ignoriert sie. Stattdessen belehrt sie den Fluggast, da müsse es doch eine MMS oder eine Mail geben. Dass man immer häufiger über Apps, kleine Programme, direkt einchecken kann, will sie nicht wahrhaben. Da freut man sich fast über den Bodyscanner. Er ist neutral und nie launisch.


Die ersten Körperscanner sind im Einsatz.

NACKTSCANNER: Entbößt für fünf Sekunden

Flying Pasties: Sichtschutz für Scheue

Wer der Zusicherung, der menschliche Körper werde vom Scanner nur schematisch darstellt, nicht traut und sich vor zudringlichen Blicken neugieriger Kontrolleure schützen möchte, dem bietet »Flying Pasties« Unterstützung. Das amerikanische Unternehmen produziert spezielle Gummiaufkleber, die von den Strahlen der Apparate nicht durchdrungen werden. Die Aufkleber werden innen an die Kleidung geheftet. Es gibt sie für die weibliche Brust und für den Genitalbereich. Bleibt die Frage, ob sich das Sicherheitspersonal mit diesen »dunklen Flecken« zufrieden gibt. Bestellen kann man die Aufkleber unter www.flyingpasties.com, sie kosten ab 7,99 US-Dollar (knapp sechs Euro). Hinzu kommen 15 Dollar für den Versand.

(Oktober 2010, Marc Reisner, SRT)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

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Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

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