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REISE und PREISE

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Julian Stratenschulte / dpa

Namensänderung Reise auf eine Ersatzperson übertragen

Eine gebuchte Reise zu stornieren, fällt den meisten nicht leicht. Zumal bei Pauschalangeboten in der Regel Kosten übrig bleiben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch auch eine andere Person einspringen.

Ohne Rücktrittsversicherung lässt sich eine gebuchte Pauschalreise häufig nicht ohne Stornogebühren absagen. Es gibt jedoch eine Alternative.

Wenn etwas dazwischenkommt und man selbst den Urlaub nicht antreten kann, ist es manchmal erlaubt, die Reise an eine Ersatzperson abzutreten. Dafür muss jedoch die Option »Namensänderung« oder »Name Change« bestehen, wie die Verbraucherzentrale Thüringen mitteilt. Ob die Möglichkeit eingeräumt wird, können Reisende beim Veranstalter erfragen oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen.

Für die Übertragung der Reise auf eine andere Personen werden Gebühren fällig, üblich sind rund 30 Euro. Wichtig ist, dass die Ersatzperson noch rechtzeitig ein Visum bekommt, falls dies nötig ist, und sich um eventuell nötige Impfungen kümmern kann.

Daneben gibt es auch Internetportale, die sich auf das Weiterverkaufen von Reisen spezialisiert haben. Dort stellt man gegen eine Provisionsgebühr ein Inserat ein und verkauft seine gebuchte Reise. Auch so spart man sich die Stornokosten. Der Veranstalter kann dem Weiterverkauf zwar widersprechen, das geschehe aber selten, so die Verbraucherzentrale.

(27.07.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.