fbpx

Nebenkosten-Vergleich Mehr Geld für Bier und Souvenirs in deutschen Badeorten

Wer im vorigen Jahr an der deutschen Küste Urlaub gemacht hat, musste für Essen, Souvenirs und Ähnliches tiefer in die Tasche greifen. Das hat der ADAC errechnet. Auch im Ausland sind die Nebenkosten gestiegen, aber es gibt auch Ausnahmen.

Sommerurlauber an den deutschen Küsten mussten 2012 einer Stichprobe zufolge mehr Geld für Essen, Souvenirs und Ähnliches ausgeben als zwei Jahren zuvor. Das hat der ADAC ermittelt. Er hat in fünf deutschen Badeorten die Kosten von 34 Dingen verglichen, für die Touristen typischerweise zahlen - etwa für Lebensmittel, Strandliegen oder Sonnencreme. Im Schnitt kamen dabei im vergangenen Jahr 185 Euro zusammen - 2011 waren es noch 171 Euro. Auf Fehmarn und am Timmendorfer Strand stuften die Tester die Kosten als durchschnittlich ein. Zingst, Langeoog und Borkum beurteilten sie als teuer. Für den Test hat der Club stichprobenartig in jeweils fünf Urlaubsorten in Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, den Niederlanden, Spanien und der Türkei eingekauft. Er wählte Waren, die sich in die Kategorien Lebensmittel, Shopping und Extras, Information und Freizeit sowie Gesundheit und Körperpflege einordnen lassen. In den fünf bulgarischen, griechischen und kroatischen Orten seien die Preise dafür seit 2011 gesunken. In allen anderen Staaten sind sie gestiegen, teilweise sogar deutlich. Im Zehn-Länder-Vergleich ist es für Gäste in den fünf dänischen Orten tendenziell am teuersten: Sie zahlten für die 34 Waren 223 Euro, 17 Euro mehr als 2010. Besonders günstig kommen laut der Stichprobe Urlauber in den bulgarischen Orten davon: Sie zahlten im Schnitt 122 Euro für Nebenkosten und damit sogar 9 Euro weniger als 2011.
Urlaubsnebenkosten-Vergleich für 2012
Urlaubsnebenkosten-Vergleich für 2011

(´24.06.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.