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Nebenkosten Was der Euro für deutscheTouristen wert ist

Kaffee, Abendessen, Souvenirs - diese Dinge können im Urlaub unterschiedlich teuer sein. Wie stark die Differenz zu deutschen Verhältnissen ist, hat jetzt der Bundesverband deutscher Banken ausgerechnet.

Skandinavien ist teuer und Osteuropa günstig: Dieser subjektive Eindruck lässt sich anhand der Kaufkraft des Euro in den jeweiligen Ländern belegen.
Der Urlauber bekommt in Polen für 1 Euro Waren und Dienstleistungen, die in Deutschland 1,79 Euro kosten, hat der Bundesverband deutscher Banken ausgerechnet. Und für Ungarn liegt der Wert bei 1,76 Euro. Von einem günstigen Preisniveau profitieren deutsche Urlauber auch in der Türkei: Was bei uns 1,55 Euro kostet, schlägt dort nur mit 1 Euro zu Buche. Auch Portugal, Spanien und Griechenland sind günstiger.
Anders sieht es in den nordeuropäischen Ländern aus: Für 1 Euro bekommen Deutsche in Norwegen nur Waren im Wert von 0,70 Euro, in Dänemark sind es 0,74 Euro und in Schweden 0,85 Euro. Die Schweiz ist noch einmal teurer: Wer dort als Deutscher einen Euro ausgibt, erhält Produkte im Wert von nur 0,57 Euro. Ein ähnliches Preisniveau wie in Deutschland gibt es in Italien, Frankreich und Österreich. Das Preisniveau in einem Land macht sich vor allem bei den Nebenkosten des Urlaubs bemerkbar - vor allem beim Essen und Trinken.

(23.06.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.