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Nebenkostentest Bulgarien am günstigsten

Sonnencreme, Liegestuhl, Flip-Flops oder das Eis in der Strandbar: Urlaub kostet auch jenseits von Flug und Hotel Geld. Der ADAC hat deshalb den Nebenkostentest gemacht - und das Land für den billigsten und teuersten Badeurlaub in Europa gefunden.

Für Badeurlauber ist Bulgarien das billigste Reiseland in Europa, wie ein ADAC-Nebenkostentest ergeben hat. Am teuersten für Sonnenanbeter ist es danach in Dänemark, das Frankreich abgelöst hat. Der ADAC hatte im vergangenen Jahr in 50 beliebten Badeorten die Preise von 34 Produkten und Dienstleistungen für eine Familie mit 2 Kindern verglichen.

Während dieser Warenkorb nach Angaben vom Donnerstag (26. Mai) in Bulgarien 131 Euro kostete, waren es in Dänemark 206 Euro. Es folgten die Niederlande, Frankreich und Italien. Neben Bulgarien sind auch die Türkei, Spanien, Griechenland und Kroatien günstige Ziele für Badeurlauber. Deutschland nimmt mit 171 Euro eine Mittelposition ein.

Aufgeschlüsselt auf einzelne Orte erwies sich der Badeort Datça an der südtürkischen Ägäis mit 121 Euro als am günstigsten. Am meisten zahlten Familien auf der Insel Fanø in Dänemark - 217 Euro wurden hier für die »Urlaubsnebenkosten« fällig. Auch bei den einzelnen Produkten ist die Preisspanne enorm: Während eine Tube Sonnencreme in Zingst an der deutschen Ostseeküste 4,79 Euro kostete, waren es in Saint-Jean-de-Monts an der französischen Atlantikküste 24,88 Euro. Für eine Strandliege zahlten die ADAC-Tester im kroatischen Umag 2,07 Euro, im italienischen Cesenatico hingegen wurden bis zu 20 Euro Miete fällig.

(27.05.11, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.