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Neue Flugverbindungen Easy-Jet, Ryanair und Lufthansa steuern neue Ziele an


Easy-Jet und Ryanair richten neuen Verbindungen nach Griechenland ein.

Von Berlin nach Mykonos und Rhodos

Easy-Jet fliegt ab Juni 2012 von Berlin aus die griechischen Inseln Mykonos und Rhodos an. Vom 24. Juni an hebt zweimal pro Woche jeweils mittwochs und sonntags eine Maschine nach Mykonos ab, wie die Fluglinie mitteilt. Rhodos wird vom 23. Juni an jeden Dienstag und Samstag angeflogen. Für die Flüge können die Tickets ab sofort gebucht werden.

Lufthansa steuert Rio und Aberdeen an

Drei neue Ziele wird Lufthansa in ihren Winterflugplan aufnehmen. Ab 30. Oktober 2011 steuert die Fluggesellschaft ab Frankfurt/Main Rio de Janeiro, Aberdeen und London-Gatwick an. Für die Verbindung in die brasilianische Metropole stehen fünf wöchentliche Nonstop-Flüge zur Auswahl, wie das Unternehmen mitteilt. Der zweitgrößte Flughafen Londons wird künftig zweimal täglich von Frankfurt aus angeflogen. Außerdem startet die deutsche Fluggesellschaft dreimal täglich nach Aberdeen im Osten Schottlands.

Sieben neue Ziele bei Ryanair

Ryanair fliegt künftig sieben neue Ziele vom Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden aus an. So wird ab dem 27. März 2012 ein täglicher Flug nach Palma de Mallorca angeboten, teilt die irische Airline mit. Je zweimal pro Woche geht es ab Ende März nach Faro und Thessaloniki, dreimal wöchentlich nach Malaga. Außerdem stehen Riga in Lettland, Vilnius in Litauen und Zadar in Kroatien neu im Sommerflugplan. Die Flüge sind ab sofort buchbar. Der Flughafen liegt den Angaben zufolge knapp 40 Kilometer von Karlsruhe und rund 15 Kilometer von Baden-Baden entfernt.

Neue Verbindung von Bergamo nach Frankfurt

Air Dolomiti bietet ab dem 21. Dezember Flüge auf der Strecke Mailand-Frankfurt an. Die Fluggesellschaft startet vom Flughafen Il Caravaggio in Bergamo - Milano Orio, der 45 Kilometer nordöstlich von Mailand liegt. Die Strecke wird dreimal täglich geflogen, jeweils morgens, mittags und abends. In den eingesetzten Maschinen finden 100 Passagiere Platz, teilt die Pressestelle des Unternehmens mit.


(1.11.2011, dpa)

Reiserecht Koffer kaputt - Flugpreis wird nicht erstattet

Wird das Gepäck verspätet befördert und geht ein Koffer kaputt, wird deswegen nicht gleich der Flugpreis erstattet.

Reiserecht Enteisungsmittel fehlt - Airline muss nicht zahlen

Das Winterwetter ist extrem und als Folge geht der Airline das Enteisungsmittel aus: der Flug wird annulliert. In so einem Fall bekommen Reisende keine Entschädigung von der Fluggesellschaft, entschied ein Gericht. Ist die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände wie extremes Winterwetter und in der Folge fehlendes Enteisungsmittel zurückzuführen, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Aktenzeichen: 9 C 113/11), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.
In dem verhandelten Fall war ein Flug von Berlin nach Madrid im Dezember 2010 aufgrund der Witterung annulliert worden. Mehrtägiger Schneefall hatte die Vorräte für Enteisungsmittel am Flughafen zur Neige gehen lassen. Der Kläger buchte daraufhin einen anderen Flug und wollte die Kosten dafür von der Airline zurückerstattet bekommen.
Die Fluggesellschaft sei jedoch nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, urteilten die Richter. Sie habe nachgewiesen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich nicht hätten vermeiden lassen, auch wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Airline und Flughafenbetreiber hatten im Sommer einen ausreichend großen Vorrat an Enteisungsmittel angelegt. Die extreme Wetterlage mit mehrtägigem Schneefall sei nicht vorhersehbar gewesen.

(20.12.2011, dpa/tmn)

Reiserecht Informationspflicht verletzt - wann es Bares gibt

Reiseveranstalter müssen ihre Kunden über absehbare oder bekannte Mängel informieren. Urlauber dürfen aber nicht ohne weiteres von sich aus den Reisepreis mindern, wenn sie denken, der Veranstalter habe seine Informationspflicht verletzt. Bei der Verletzung von Informationspflichten bekommt man nur Bares, wenn Reisemängel verschwiegen werden, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Kündigung des Reisevertrages rechtfertigten. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-24 S 176/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.In dem Fall hatte der Kläger eine Reise durch Mexiko gebucht. Er bemängelte, vom Veranstalter nicht über das Risiko durch die Schweinegrippe informiert worden zu sein, die sich zum Zeitpunkt der Reise in Teilen Mexikos ausbreitete. Das Amtsgericht sah darin keinen Grund für eine Reisepreisminderung. Dem schloss sich das Landgericht an: Von sich aus dürften Urlauber den Reisepreis nur mindern, wenn die verschwiegenen Mängel sehr schwerwiegend sind, etwa bei einer kompletten Hotelüberbuchung oder bei einer erst halbfertigen Hotelanlage.Diese Voraussetzungen seien in diesem Fall aber nicht erfüllt. Auch die Kosten, die der Kläger für Telefonate mit seiner Tochter und der deutschen Botschaft geführt hatte, um sich zu informieren, seien seine Sache. Insbesondere leuchtete dem Gericht nicht ein, warum der Kläger anteilig auch die Grundgebühren für sein Handy geltend gemacht hatte. Juristisch gesehen seien das »Sowieso-Kosten«. Aber auch insgesamt hatte die Berufung keinen Erfolg.

(07.01.12, dpa/tmn)