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Auf der »Quantum of the Seas« kommen die Passagiere hoch hinaus: Die Kapsel »North Star« bringt die Reisenden bis auf 90 Meter Höhe

Auf der »Quantum of the Seas« kommen die Passagiere hoch hinaus: Die Kapsel »North Star« bringt die Reisenden bis auf 90 Meter Höhe

Foto: Royal Caribbean Cruise Line

Neue Kreuzfahrtschiffe Quantum of the Seas und Costa Diadema

Die »Quantum of the Seas« - das größte Kreuzfahrtschiff aus Deutschland - soll im September die Werft verlassen. Derweil bekommen einige Schiffe Abgasfilter. Und die »Costa Diadema« wird früher fertig.
Endspurt für größtes Schiff aus Deutschland
 
Das größte jemals in Deutschland gebaute Schiff geht auf die Zielgerade: Im September soll die »Quantum of the Seas« die Meyer Werft in Papenburg verlassen. Mitte November steht dann die Taufe in New York auf dem Programm, teilte die Reederei Royal Caribbean mit. Die Jungfernfahrt führt ab dem 23. November auf die Bahamas. Die Karibik wird auch zunächst das Hauptfahrtgebiet der »Quantum of the Seas« werden. Geplant sind Trips mit einer Dauer von sieben oder acht Tagen ab New York. Als Zielgruppe hat die Reederei internationale Gäste im Blick, die einen Städtetrip nach New York mit einer Kreuzfahrt verbinden möchten. Highlights auf dem für maximal 4180 Passagiere ausgelegten Schiff sind ein Windkanal, in dem Fallschirmspringen simuliert werden kann, ein Autoscooter sowie eine »North Star« genannte Kapsel an einem schwenkbaren Arm. Diese bringt Passagiere auf 90 Meter Höhe.

 
Schiffe von Norwegian Cruise Line bekommen Abgasfilter
 
Norwegian Cruise Line rüstet sechs ihrer Schiffe mit Abgasfiltern nach. Die sogenannten Scrubber werden auf der »Breakaway«, »Dawn«, »Jewel«, »Gem«, »Pearl« und »Sun« eingebaut, teilt die Reederei mit. Die Arbeiten beginnen in diesem Frühjahr und sollen bis 2016 abgeschlossen sein. Die beiden Neubauten von Norwegian Cruise Line, die «Escape» und die »Bliss«, die 2015 und 2017 an den Start gehen, sollen die Abgasfilter ebenfalls erhalten. Die Scrubber sollen vor allem Schwefeloxide aus dem Abgas filtern. Umweltschützer kritisieren die Emissionen von Kreuzfahrtschiffen seit längerem. Zudem verpflichten Auflagen der Internationalen Maritime Organisation (IMO) Reedereien dazu, in Etappen bis 2020 ihre Schadstoffemissionen noch stärker zu reduzieren. Sie unternehmen deshalb einiges, um ihre Schiffe umweltfreundlicher zu machen.
 
Neues Schiff von Ponant heißt »Le Lyrial«
 
Das neue Schiff der Luxusreederei Ponant wird »Le Lyrial« heißen. Die Jacht mit 122 Kabinen wird im Frühjahr 2015 zur Flotte stoßen, teilte das Unternehmen mit. Sie ist ein Schwesterschiff zur »Boréal«, »Austral« und »Soléal«. In der Premierensaison soll sie zunächst im Mittelmeer und später in der Antarktis fahren.
 
»Costa Diadema«: Jungfernfahrt ab Triest
 
Die »Costa Diadema« wird etwas früher als geplant fertig. Deshalb wurde auch die Jungfernfahrt vorverlegt. Sie startet am 1. November in Triest. Über Dubrovnik, Korfu und Malta geht es nach Genua. Dort wird das neue Flaggschiff von Costa am 7. November erwartet, teilt die Reederei mit. Nach der Jungfernfahrt stehen ab dem 8. November drei besondere Fahrten auf dem Programm, unter anderem werden dabei Florenz, Pisa und Neapel angelaufen. Ab dem 29. November gibt es dann für den Rest des Winters siebentägige Fahrten im westlichen Mittelmeer. Tauftermin- und Taufort für die «Costa Diadema» stehen nach Angaben einer Sprecherin noch nicht fest.
 
»FTI Berlin« heißt künftig wieder MS »Berlin«
 
Die »FTI Berlin« bekommt ihren alten Namen zurück: Das Kreuzfahrtschiff heißt künftig wieder MS »Berlin«, teilt der Reiseveranstalter FTI mit. »Viele Gäste spüren aufgrund der langen Geschichte des Schiffs und seiner Bekanntheit eine gewisse emotionale Bindung«, erklärte FTI-Cruises-Geschäftsführer Alexander Gessl. »Die Rückkehr zum alten Namen trägt dazu bei, für sie die Nostalgie vergangener Tage wieder aufleben zu lassen.« Zwischen März und November stehen elf Fahrten im Mittelmeer, in der Nordsee und im Schwarzen Meer auf dem Programm. Die »FTI Berlin« war in den 1980er und 1990er Jahren in 21 Folgen das »ZDF-Traumschiff« und bietet heute Platz für 400 Passagiere. Seit 2012 fährt das Schiff für FTI Cruises, dem Kreuzfahrt-Tochterunternehmen des Veranstalters. Die Münchener wollten den Namen MS »Berlin« eigentlich schon damals verwenden, allerdings gab es rechtliche Probleme.
 
Croisi Europe fährt ab 2015 auf der Loire
 
Die Reederei Croisi Europe baut ein Flusskreuzfahrtschiff mit Schaufelrädern. Es soll ab 2015 als »Loire Princess« auf der Loire unterwegs sein, teilt das Unternehmen mit. Das Schiff soll 90 Meter lang, 15 Meter breit und drei Decks hoch sein. Bis zu 96 Passagiere finden auf ihm Platz. Geplant sind sechs bis achte Tage lange Reisen von Nantes aus zu den berühmten Loire-Schlössern.
 
Ponant bietet Ozeanien-Kreuzfahrten an
 
Die Reederei Compagnie du Ponant bietet jetzt Kreuzfahrten zu Zielen in Australien und Ozeanien an. Auf sieben Routen fährt der Luxusliner «L'Austral» in der Wintersaison 2014/15 Orte wie Darwin, Sydney und Melbourne in Australien oder Auckland in Neuseeland an. Am Great Barrier Reef können Passagiere schnorcheln. Die Ozeanien-Tour ist auch mit einer auf Bali beginnenden Kreuzfahrt durch die Inselwelt Indonesiens kombinierbar, bei der weitere Stopps auf Komodo und den Lizard-Islands vorgesehen sind. Die Reisen sind ab sofort buchbar.
 
(28.03.2014, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.