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Bestes Wetter am Strand von Rhodos: Griechenland ist im kommenden Jahr eines der am stärksten nachgefragten Länder

Bestes Wetter am Strand von Rhodos: Griechenland ist im kommenden Jahr eines der am stärksten nachgefragten Länder

Foto: Tobias Schormann

Neue Sommerkataloge Fernreisen werden günstiger

Die großen Reiseveranstalter haben ihre Kataloge für den Sommer vorgelegt - und bereichern sie um digitale Inhalte. Der Urlauber der Zukunft möchte große Auswahl und Reisen individuell planen. Und sonst? Griechenland und Ägypten sind die großen Stars.

Der Sommer ist gerade zu Ende, doch die großen Reiseveranstalter haben schon das kommende Jahr im Blick. Die wichtigsten Neuigkeiten im Überblick:
 
Digitalisierung: Das Smartphone ist vor allem für junge Reisende ein nicht mehr wegzudenkender Begleiter auf Reisen. Und so wird der klassische Reisekatalog um digitale Zusatzinfos erweitert: Thomas Cook hat dafür die App »Travel Insight« entwickelt: Der Kunde scannt Hotelbilder aus den Katalogen ein und bekommt zusätzliche Bilder, Videos oder Karten. Die Pauschalreise-Marke ITS von DER Touristik geht den gleichen Weg: Der Family-Katalog wird mit der App »ITS Interaktiv« um digitale Zusatzinfos erweitert.

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Doch auch der Kunde selbst soll stärker eingebunden werden: Gäste bei Neckermann sollen unter einem Hashtag ihre schönsten Urlaubsaufnahmen teilen, damit der Veranstalter diese in Magazinen und Kampagnen nutzen kann. Und bei Tui sollen Hotelgäste in Zukunft vermehrt Bilder und Kommentare auf sogenannten Social Walls teilen können.
 
Griechenland: Alle Augen richten sich auf Hellas. »Die Deutschen haben es einfach vermisst«, sagte René Herzog von der DER Touristik Köln. Bei den Marken des Konzerns - ITS, Jahn Reisen und Travelix - ist Griechenland eines der am stärksten gebuchten Ziele für den Sommer 2015. Auch der Veranstalter FTI baut sein Programm für die kommende Sonnensaison weiter aus. Tui bietet 10 Prozent mehr Flugsitze an.
 
Ägypten: Das Rote Meer läuft derzeit wieder richtig gut. Und für kommenden Sommer rechnen alle Veranstalter endgültig mit einem Comeback des Landes - und bereiten sich vor: Tui erhöht seine Flugkapazitäten um fast 50 Prozent. FTI reagiert mit zusätzlichen Flügen ab Hamburg und Berlin. »Die Touristen haben wieder Vertrauen«, stellte FTI-Chef Dietmar Gunz fest. Der Veranstalter legt deshalb einen eigenen Katalog für Nilkreuzfahrten auf.
 
Individualität: Marktführer Tui ließ es sich bei der Vorstellung seiner Sommerkataloge für 2015 nicht nehmen, gleich eine neue Epoche des Tourismus auszurufen: »Die Masse wird individuell«, lautet das Motto für die Zukunft des Urlaubs. Doch statt großer Revolution präsentierte der Veranstalter viele kleine Änderungen: das Konzept »Design Your Day« mit flexiblen Reisebausteinen in zunächst elf Ländern, mehr Wahlmöglichkeiten bei Mietwagen-Rundreisen, auf Wunsch ein Late-Check-Out, mehr eigene Konzepthotels.
 
Preise: Die grobe Tendenz sieht so aus: Die Fernstrecke wird oft günstiger, Europa dagegen etwas teurer. Für die USA sinken die Preise bei DER Touristik Frankfurt - den Marken Dertour, Meier's Weltreisen und ADAC Reisen - im Schnitt um 3 bis 5 Prozent. In Kanada sind es bis zu 10 Prozent. Günstiger werden bei den Veranstaltern auch Südafrika (minus 7 Prozent) sowie Ostafrika, Thailand, Bali und China (minus 5 Prozent). Die Karibik sowie Mittel- und Südamerika bleiben unverändert. Bei Tui werden Asien-Reisen günstiger. Bei Thomas Cook sind Kenia, Kuba und die Dominikanischen Republik (minus 1 Prozent) sowie die Malediven und Thailand (minus 2 Prozent) günstiger.
 
In Europa steigen die Preise im Sommer bei Thomas Cook dagegen überwiegend: in Deutschland, Österreich, Tschechien und Kroatien (plus 1 Prozent) sowie in Italien, Frankreich und Polen (plus 2 Prozent). Bei Tui wird Spanien etwas teurer (plus 2 Prozent). Bei Dertour, Meier's Weltreisen und ADAC Reisen steigen die Preise in Europa insgesamt um 2 Prozent.
 
Die Reisen der Marken ITS und Jahn Reisen werden über alle Ziele leicht günstiger. Bei FTI bleiben die Preise im Schnitt unverändert.
 
(02.12.2014, dpa)
 



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REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.