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Nicht angeschnallt Kapitän darf Passagier aus dem Flieger werfen

Wer sich nicht anschnallt, muss da bleiben - das gilt zumindest im Flugzeug. So hat jetzt ein Gericht in einem Fall entschieden, bei dem Passagiere aufgrund eines auffälligen Geruches ihre Plätze nicht einnehmen wollten.

Ein Flugkapitän darf Passagiere aus dem Flugzeug verweisen, wenn diese sich nicht anschnallen wollen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 13 U 231/08). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« hin.
In dem verhandelten Fall hatte sich eine Gruppe von Fluggästen geweigert, ihre Plätze einzunehmen und sich anzuschnallen. Das Oberlandesgericht urteilte, dass der Pilot deshalb das Recht hatte, sie aufzufordern, das nachzuholen oder auszusteigen. Nachdem diese Aufforderung keine Wirkung hatte, sei ihm keine andere Wahl geblieben, als die Gruppe von Bord zu schicken.
Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass in einem Teil der Maschine zu Beginn des Startvorgangs ein auffälliger Geruch bemerkt wurde. Denn wären die Fluggäste verängstigt gewesen, hätten sie von der Möglichkeit Gebrauch machen können, auszusteigen. Den Transport der flugwilligen Gäste durften sie jedoch nicht blockieren.

(21.10.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.