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Bei gutem Wetter ist ein Ausflug kaum eine Gefahr. Doch Wanderer wagen sich auch bei widrigen Bedingungen nach oben - und geraten dann häufig in Not

Bei gutem Wetter ist ein Ausflug kaum eine Gefahr. Doch Wanderer wagen sich auch bei widrigen Bedingungen nach oben - und geraten dann häufig in Not

Foto: Visitnorway.com

Norwegen Auf Wandertouren lauern Gefahren

Die spektakulären Bergregionen in Norwegen locken jedes Jahr Millionen von Touristen an. Dass die Wandertouren auch gefährlich sein können, ist vielen nicht bewusst. Weil Touristen Warnhinweise ignorieren, musste das Rote Kreuz rekordverdächtig oft ausrücken.

 

Bjørn Arild Fjeldsbø vom Roten Kreuz in Odda an der Westküste Norwegens ist erschöpft. Mehr als 30 Mal mussten er und sein Team aus 15 freiwilligen Helfern in diesem Jahr schon ausrücken, um Touristen aus den Bergen zu retten.
 
Im ganzen Jahr 2015 hatten sie 22 Einsätze. »Ich wünschte, die Leute würden sich über den Aufstieg informieren, bevor sie sich auf den Weg zur Trollzunge machen«, sagt er ernüchtert. Die Trollzunge - auf Norwegisch Trolltunga - ist einer der Höhepunkte in den Norwegen-Reiseführern. Die Steinformation erstreckt sich 700 Meter hoch über dem Stausee Ringedalsvatnet und ist ein einzigartiges Fotomotiv.
 
Doch der Weg nach oben ist beschwerlich. Auf einer Gesamtstrecke von 22 Kilometern durch unebenes Terrain müssen 1100 Höhenmeter überwunden werden. Ein bergerfahrener Norweger braucht für den Hin- und Rückweg bei gutem Wetter bis zu acht Stunden - doch die Norweger sind natürlich nicht das Problem.
 
Vor allem Menschen aus Asien und Nordamerika glauben, der Aufstieg sei eine reine Spaziertour. Sandalen, Flipflops, kurze Shorts - Fjeldsbø hat schon alles gesehen. Dass Touristen in den Bergen stranden, liege fast immer an schlechter Ausrüstung, sagt er. Am 20. August mussten fünf Deutsche gerettet werden. Sie waren nur mit T-Shirts bekleidet und hatten ein kaputtes Zelt dabei. Am selben Tag bargen die Retter eine erschöpfte Britin mit ihrem einjährigen Kind auf dem Rücken. Beide waren völlig unterkühlt, das Kind zitterte und war schon fast blau. Die Helfer vom Roten Kreuz waren schockiert.
 
»Das Wetter kann ein paar hundert Meter höher ganz anders sein als am Ausgangsort«, erzählt auch Espen Brekke von der Hilfsorganisation Norsk Folkehjelp. Er ist einer der Freiwilligen, die am Preikestolen ausrücken, wenn Touristen in Not geraten. Der Preikestolen - auf Deutsch Predigerkanzel - ist eine Felsplattform im Rogaland, von der man einen tollen Blick über den Lysefjord hat. In diesem Jahr rechnet man mit 300.000 Besuchern. Und viele kommen von weit her.
 
»Touristen, die nur den einen Tag haben, sind die größte Herausforderung für uns«, erzählt Brekke. Besonders Asiaten seien schwer aufzuhalten, selbst wenn das Wetter eigentlich den Aufstieg nicht zulässt. Er erzählt von einem Tag im August, als der Weg zu dem ungesicherten Felsplateau geräumt werden musste, weil es einfach zu heftig stürmte. Trotzdem schlichen sich einzelne Besucher an seinen Kollegen vorbei, mit Jogginghose und Regenschirm. »Die sind dem Wind und Regen völlig ausgeliefert.«
 
Für die freiwilligen Retter sind diese Einsätze nicht leicht. Im Juli verletzte sich ein Tourist so sehr, dass er nicht mehr laufen konnte. Der Helikopter konnte wegen des Nebels nicht eingesetzt werden, also mussten die Helfer ihn hinuntertragen. Sieben Stunden lang. Um 5.00 Uhr morgens lagen sie endlich wieder in ihren Betten.
 
Angesichts der Rekordeinsätze in diesem Jahr ist es nicht immer leicht, die Motivation oben zu halten. »Es wird immer schwieriger, Leute für unsere Einsätze zu kriegen«, klagt Bjørn Arild Fjeldsbø. Denn die Helfer bekommen die Zeit nicht bezahlt und sind darauf angewiesen, dass ihr Arbeitgeber sie gehen lässt. Deshalb werden immer mehr Stimmen laut, dass das Geld für die Rettungseinsätze woanders herkommen muss.
 
Bjarte Sveinsvoll Dagestad ist Bürgermeister der Kommune Forsand und hat vorgeschlagen, Eintrittsgeld für den Preikestolen zu nehmen. Damit könne man die Wege instand halten und die Rettungsaktionen finanzieren. Doch sein Vorschlag stößt auf heftigen Widerstand. Denn nach dem norwegischen Jedermannsrecht steht es jedem zu, die Natur zu genießen - und zwar kostenlos. Andere haben vorgeschlagen, dass die Touristen für ihre Rettung bezahlen sollten. Doch da spielt das Rote Kreuz nicht mit. »Bei uns muss niemand für seine Dummheit bezahlen«, sagt Fjeldsbø. Man werde niemals um Kostenerstattung bitten.
 
Also versucht man, die Pfade sicherer zu machen, wo es denn geht. Am Weg zur Trollzunge wurden zwei zusätzliche Hütten mit Notausrüstung errichtet. Außerdem diskutiert man mit den Kommunen und dem Touristenverein über zusätzliche Warnschilder, die Touristen noch deutlicher über die Gefahren informieren.
 
Doch ein Gesetz, dass Menschen daran hindert, sich in der Natur frei zu bewegen, das ist in Norwegen undenkbar.

(29.09.2016, dpa)
 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.