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Zu Thailands Partys gehören auch Alkohol und Drogen - Betäubungsmittel sind jedoch streng verboten

Zu Thailands Partys gehören auch Alkohol und Drogen - Betäubungsmittel sind jedoch streng verboten

Notarzt statt Palmenstrand Gefährliche Urlauber-Sünden in Thailand

Ohne Helm auf's Motorrad oder ein Bild mit dem König bekritzeln: Das sind gefährliche Urlaubersünden in Thailand.

Mancher, der das cool findet oder nicht darüber nachdenkt, hat es später bitter bereut. »Einige Touristen geben wohl ihr Gehirn bei der Ankunft am Airport ab«, sagt Olivier Meyer. Der Schweizer praktiziert seit vielen Jahren in der Strand- und Vergnügungsstadt Pattaya und ist gefragt bei Thais und Patienten aus aller Welt. Er hat einiges erlebt und behandelt Urlauber mit Sonnenstich, Unfallverletzungen, Herzproblemen, schwerem Durchfall und Geschlechtskrankheiten.

Wer ohnehin mit Herzproblemen anreist, ungeschützt in der Sonne schmort, dazu Alkohol trinkt und womöglich noch eine »Lady« ins Hotel und eine Pille zur Stimulanz nimmt, lebt besonders gefährlich. Das bestätigt auch der Arzt aus Genf. »Da sind auch Fälle für Notarzt und Klinik dabei.« Und was sagt Doktor Meyer zum Thema Zweiräder? »Auf keinen Fall ein Motorrad mieten. Das ist viel zu gefährlich.«

Ein Rundgang durch Pattaya bestätigt manche medizinische Warnung. Am Strand an der Beach Road schlafen zwei ältere Herren in der Sonne. Die Haut auf Bauch, Schenkeln und Gesicht hat einen Ton in sattem Rosarot. Daneben liegen eine leere Cola- und eine Whiskyflasche.

Vor der Bar- und Discozone »Walking Street« schlagen die Herzen vieler Motorradfans höher. Dutzende Maschinen mit 100 bis 1000 Kubik glitzern in der Sonne. Mopeds gibt es umgerechnet ab 6 bis 7 Euro pro Tag, schwere »heiße Öfen« ab 30 Euro. Das Angebot ist billig, aber ohne Versicherungsschutz. Den gibt es in der Regel nicht, einen Helm schon. Aber den setzen etliche Fahrer nicht auf. Nach einem Motorradführerschein fragen viele Vermieter nicht.

Thailand gehört weltweit zu den Ländern mit der schlimmsten Verkehrsunfallstatistik. Motorradfahrer sind besonders betroffen. Verursacht ein Ausländer einen Crash, kann es sehr teuer werden, besonders wenn Thais zu den Opfern zählen.

Ko Samui im Golf von Thailand und Pattaya sind ein besonders gefährliches Pflaster für Touristen-Biker: Auf der Urlauberinsel Samui kamen 2017 zwei deutsche Studenten auf ihrem Motorroller ums Leben, als sie ein Geländewagen erfasste.

Viele Touristen respektieren die Sitten der Einheimischen nicht
Ein Schild vor dem Tempel Wat Chai Mongkon, an dem ein großes Bild des 2016 verstorbenen Königs Bhumibol hängt, warnt Urlauber: »No selfies«. Ein asiatischer Tourist ignoriert das. Das kann Ärger geben. Sogar Haft droht dem, der das Ansehen des Königs beschmutzt, auf einen Geldschein mit dessen Antlitz tritt oder Bilder mit ihm bekritzelt oder übermalt.

Am Chaweng Beach auf Ko Samui sitzen und liegen Urlauber behaglich auf großen Kissen und gepolsterten Liegen am Wasser. Ein Joint kreist in einer Partyrunde. Ein großes weiß-rotes Schild warnt: »Narcotis are illegal in Thailand« (Betäubungsmittel sind illegal in Thailand). Darunter der Hinweis auf Gefängnisstrafen. Die berühmt-berüchtigten Vollmondpartys auf Ko Phangan sind ebenfalls nicht ungefährlich. Das Auswärtige Amt (AA) berichtet von Todesfällen und Vergewaltigungen durch Partyteilnehmer unter Drogen- und Alkoholeinfluss.

(27.02.2018, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.