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Cabrio-Urlaub: Oben ohne macht mehr Spaß

Cabrio-Urlaub: Oben ohne macht mehr Spaß

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CABRIO-URLAUB Oben ohne macht mehr Spaß

Dach auf, Koffer rein, los geht's: Autovermieter, Reiseveranstalter und Hoteliers haben die Spaßgesellschaft entdeckt und bieten Cabrios zu akzeptablen Preisen an. Wer sich sein Traumauto nicht leisten kann oder einen Mietwagentrip der besonderen Art unternehmen möchte, mietet sich sein Cabrio und lässt die schöne Landschaft und strahlenden Sonnenschein auf sich wirken. REISE & PREISE hat die Programme für die ganz besonderen Cruising-Erlebnisse und sagt Ihnen, was der Spaß kostet.

Ob eine Spritztour quer über Mallorca, Sehen und gesehen werden an der Côte d'Azur oder einfach nur eine nostalgische Wochenendtour zu den Märchenschlössern König Ludwigs - der »Fun-Faktor« steigt mit dem Öffnen des Verdecks. Doch für den Urlaub im Cabrio muss man nicht unbedingt gleich die alte Familienkutsche abwracken lassen. Was früher die Ausnahme war, ist heute die Regel: Autovermieter, Reiseveranstalter und Hoteliers haben die autobegeisterten Urlauber entdeckt.

»Seit meinen Carrerabahn-Erlebnissen der Kindheit bin ich durch und durch Autofreak«, gesteht Rainer Mertens, »aber zum eigenen Traumauto hat der Geldbeutel leider nie gereicht.« Als er im Hotel Gmachl bei Salzburg zu Gast ist, lässt er sich die Gelegenheit natürlich nicht entgehen, einmal im offenen Porsche auf Tour zu gehen. »Genau das ist er!«, begeistert setzt sich Mertens in den knallroten Flitzer, öffnet das schwarze Verdeck, genießt die 240 PS unter der Motorhaube und tourt durch das malerische Salzkammergut im Sonnenschein. Der gute Preis und die Möglichkeit, das Auto nur für ein paar Stunden zu leihen, macht ihm die Entscheidung leicht: Den knallroten „Gmachl“-Porsche Cabrio können Hausgäste für € 15 je Stunde ausleihen.

So wie Mertens geht es vielen, weiß Stephanie Dargel von Europcar. Mit den ersten Sonnenstrahlen sind die Autobegeisterten wieder da, schon steigt die Nachfrage nach Cabrios bei allen Autovermietern. Und wenn schon, dann denn schon: Die meist männlichen Fans stürzen sich bevorzugt auf das so genannte Cabrio-Premiumangebot und steigen begeistert in den Audi TT Roadster und das Mercedes CLS Coupé.


Cabrio-Urlaub: Oben ohne macht mehr Spaß

Cabrio-Bucher: Spaß steht im Vordergrund

Auch bei Avis ist es die Prestige Cabrioflotte, die gerne für die Spritztour übers Wochenende gebucht wird: Sie reicht vom BMW 1 (95 Euro pro Tag) über Audi TT Roadster (139 Euro) bis zum 911 Porsche Cabrio (195 Euro pro Tag).

Der Spaß steht im Vordergrund bei den Cabrio-Buchern. Kai Sannwald, Geschäftsführer von Sunny Cars, erklärt: »Die Bedeutung von so genannten Fun Cars, also Autos, die vor allem aus Spaß-Aspekten gemietet werden, hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Für Mittelmeerkreuzfahrer, die auch auf ihrem Landausflug den Wind um die Nase spüren wollen, gibt es bei Sunny Cars das Angebot "Insel-Hopping vom Kreuzfahrtschiff in das Ferienauto«: An der Anlegestelle wartet schon das Renault Mégane Cabrio (92 Euro) für den eintägigen Inseltrip auf Gran Canaria, Fuerteventura, Teneriffa, La Palma oder Lanzarote.

Aber längst gehört das Vermieten von Cabrios auch bei den Reiseveranstaltern zum Angebot. Kunden von TUI Cars beispielsweise können im Opel Tigra Cabrio für eine Woche ab 206 Euro über Mallorca cruisen, Dertour-Ferienautos vermietet an der Algarve den Peugeot 307 CC ab 525 Euro pro Woche. Und Neckermann-Gäste unterwegs in Nordamerika können sich im Ford Mustang GT Cabrio für 60 Euro am Tag mit dem Package »American Dream« Träume auf vier Rädern erfüllen. 


Cabrio-Urlaub: Oben ohne macht mehr Spaß

Oldtimer: Eine Schwäche für stilvolle, alte Autos

Sogar komplette Reiseprogramme für Autoliebhaber gibt es: Wer eine Schwäche für stilvolle, alte Autos hat, der wird beim Reiseveranstalter ADAC Reisen fündig und rollt gemütlich im Oldtimer-Cabrio durch Oberbayern. Soll es der Mercedes 280 Baujahr 1972, ein Porsche 911 aus 1968 oder doch lieber der Triumph Roadster aus dem Jahre 1974 sein? Der Autofan hat die Qual der Wahl! Die Route ist im Roadbook markiert: Von Anzing, östlich von München, geht es gemütlich über die Landstraßen nach Dietramszell, in die Jachenau, zum Kochelsee und nach Garmisch-Partenkirchen. Dort ist auch das Quartier für zwei Nächte gebucht. Am zweiten Tag geht es nach Ettal, Schloss Linderhof und Oberammergau. Die Dreitagestour kostet mit zwei Übernachtungen, Oldtimer, inklusive 600 Freikilometer, Vollkasko-Versicherung mit 500 Euro Selbstbeteiligung und Straßenkarte im Porsche ab 539 Euro pro Person, im Triumph Roadster ab 629 Euro.

(Sabine Metzger, Mai 2009)

Weitere Informationen:

Die Mietwagenfirmen bieten Buchung im Internet an, zum Beispiel unter

www.alamo.de
www.avis.de
www.hertz.de
www.holidayautos.de
www.sixt.de
www.sunnycars.de

Die Angebote von ADAC Reisen Katalog »Autorundreisen Deutschland«, TUI und Dertour sind in jedem Reisebüro oder im Internet buchbar.

Hotel Gmachl, A-5101 Bergheim bei Salzburg, Dorfstr. 35, Tel. 0043/662/452124-0, Fax -68, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Internet: www.gmachl.at; die Übernachtung mit Frühstück kostet ab 82 Euro pro Person im Doppelzimmer, drei Stunden Porschefahrt kosten 45 Euro.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.