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Öger Tours Neues aus den Sommerkatalogen

Tunesien und Marokko sind die neuen Ziele in den aktuellen Öger Tours Sommerkatalogen.

Und auch in der Türkei stockt der Reiseveranstalter sein Hotelangebot auf. Weitere Reiseangebote gibt es für Ägypten und die Vereinigten Arabischen Emirate.

Öger Tours nimmt zum Sommer Tunesien und Marokko in sein in der Wintersaison gestartetes Orientprogramm auf. In Tunesien können Urlauber 52 Hotels in Ferienorten wie Hammamet oder Nabeul und auf Djerba buchen, erklärt der Veranstalter in Hamburg. Eine große Rundreise führt zu den Ruinen der Karthager und den Höhlendörfern der Berber. In Marokko bietet Öger 14 Strandhotels an der Küste, 6 Hotels in Marrakesch sowie vier Rundreisen an.

In der Türkei hat der Veranstalter im kommenden Sommer 387 Hotels und 400 wöchentliche Abflüge ab Deutschland im Angebot. 60 Hotels wurden neu in die Kataloge aufgenommen. Neu buchbar sind Ayvalik, ein griechisch geprägter Ferienort nördlich von Pergamon, sowie Didim, eine Halbinsel zwischen Bodrum und Izmir. Wer seinen Urlaub in Alanya verbringt, kann künftig auf dem Flughafen Gazipasa landen. Dadurch verkürzt sich die Anfahrt von zwei Stunden auf eine halbe Stunde. Die eher unbekannte Türkei lernen Reisende auf der neuen Rundreise an der Schwarzmeerküste kennen. Außerdem sind erstmals im Sommer sechs Wandertouren zu buchen.

Massiv ausgebaut hat Öger sein Programm in Ägypten: Standen in diesem Sommer noch 68 Hotels im Katalog, so sind es im kommenden Jahr 118 Häuser. Zum ersten Mal werden im Sommer auch Städtereisen nach Kairo, Alexandria, Luxor und Assuan angeboten. Hinzugekommen sind außerdem fünf Nilkreuzfahrten. Ebenfalls stark erweitert wurde das Hotelangebot in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Von den 87 Hotels hat Öger 77 neu ins Sommerprogramm aufgenommen.

(09.11.11, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.