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Bewusster reisen - die Natur erleben.

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ÖKO-URLAUB Bewusster Reisen liegt im Trend

Immer mehr Menschen möchten im Urlaub auf Gesundheit und Umwelt achten. Der Beweggrund ist nicht nur der Klimawandel. Das Bewusstsein und die Nachfrage für das etwas andere, verantwortungsvollere Reisen wachsen stetig.

Und wer damit nur Ferien auf dem Bauernhof verbindet, wird sich wundern: Die Möglichkeiten, die schönsten Tage im Jahr nachhaltig im Sinne von sozial, ökologisch und wirtschaftlich verträglich zu gestalten, wie das Umweltbundesamt diese Form des Tourismus umschreibt, sind immens: Ob Radfahren am Rhein, Bio-Wochenende am Starnberger See, Genusswandern im Piemont, Wellness am Wörthersee oder Ayurveda-Urlaub auf Sri Lanka. Für fast jeden Anspruch gibt es eine Reise. Wie hoch die ökologischen Ansprüche gesteckt werden, entscheidet jeder Urlauber für sich - nicht zuletzt mit der Wahl des Hotels oder des Reiseveranstalters.

»Ein einheitliches Gütesiegel für nachhaltigen Tourismus vergleichbar der EU-Ökoverordnung für Bio-Lebensmittel gibt es leider nicht,« erklärt Judith Hübner, Fachreferentin beim Bundesverband Verbraucher Initiative. »Aber verschiedene Vereinigungen, wie das Forum Anders Reisen oder Viabono, empfehlen sich aufgrund ihrer strengen Kriterien für die Suche nach geeigneten Reiseveranstaltern und Unterkünften.«

Ein heikles Thema ist immer die Anreise zum Urlaubsort. Umweltfreundliche Verkehrsmittel wie Bus und Bahn werden nur wenig benutzt. Und Flugreisen haben einen schlechten Ruf als Klimakiller. So entstehen etwa bei jedem Flug in die Dominikanische Republik rund 5,6 Tonnen CO2 pro Passagier - fast die doppelte Emissionsmenge, die das klimaverträgliche Jahresbudget eines Menschen vorsieht. Nachhaltig orientierte Reiseveranstalter wollen Reisenden das Fliegen jedoch nicht vermiesen, aber sie schränken es ein: In der Regel werden Flugreisen unter 700 Kilometer nicht angeboten, Flugreisen zwischen 700 und 2000 Kilometer haben eine Mindestaufenthaltsdauer von acht Tagen, Flugreisen über 2000 Kilometer von mehr als 14 Tagen im Reiseland. Zudem fließt für jede Flugreise ein bestimmter Betrag an Klimaschutzprojekte. Das Umweltbundesamt empfiehlt außerdem aus ökologischen Gründen, am Urlaubsort einen Mietwagen zu vermeiden und stattdessen auf Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

Übrigens muss es nicht teurer sein, bewusster zu reisen. Wer am Mittelmeer in einem kleinen nachhaltig wirtschaftenden Familienhotel Urlaub macht, spart oft sogar gegenüber manchen herkömmlichen Angeboten großer Reiseveranstalter. Kampfpreisangebote für Strandferien in Thailand oder in der Dominikanischen Republik darf man selbstverständlich nicht erwarten.

Beim Thema nachhaltiges Reisen klingt so manches nach persönlicher Einschränkung. Doch Urlaub bedeutet für viele ja auch Urlaub von Pflichten und schlechtem Gewissen. Das heißt, individuelle Verantwortung und Kompromisse sind gefragt. »Wir winken nicht mit dem Zeigefinger. Schließlich soll Urlaub Spaß und Erholung bringen. Vieles ist möglich, aber in Maßen. Dazu zählen aber bestimmt keine Quad-Touren in Naturschutzgebieten oder Heliskiing am Monte Rosa,« erläutert Johannes Reißland vom Forum Anders Reisen. »Denn wer nachhaltig reist, hat ein intensiveres Urlaubserlebnis und unterstützt zudem die Menschen vor Ort.«


Bewusster reisen - die Natur erleben.

ÖKO-URLAUB: Bewusster Reisen liegt im Trend

Mehr Infos: Gütesiegel und Tipps für nachhaltiges Reisen

Der digitale »Einkaufsführer Bewusst Reisen« des Bundesverbandes Verbraucher Initiative e.V., des Verkehrsclub Deutschland und des WWF (www.reisekompass-online.de).

Der »Weg zum Guten« Viabono e.V. steht für nachhaltigen Urlaub in Deutschland. Der Verein wurde im Jahr 2001 auf Initiative des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes gegründet. Viabono vereint mehr als 350 Hotels, Tagungshäuser, Campingplätze, Jugendunterkünfte, Restaurants, Pauschalreiseveranstalter sowie Naturparke und Tourismusorte. Aufgenommen wird nur, wer nachhaltig wirtschaftet. Die Überprüfung erfolgt anhand eines umfangreichen Kriterienkatalogs (www.viabono.de).

Mithilfe des sogenannten Emissionsrechners lässt sich feststellen, wie viel Klimagase eine Reise verursachen. Dafür bezahlt der »atmosfair«-Teilnehmer freiwillig so viel für ein Klimaschutzprojekt, dass damit die Menge klimaschädlicher Gase an anderer Stelle vermieden werden kann, die eine vergleichbare Klimawirkung haben wie die Emissionen des Flugzeugs. Schirmherr ist u.a. Prof. Dr. Klaus Töpfer, ehemaliger Direktor des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), (www.atmosfair.de).

Das »forum anders reisen e.V.« ist ein Zusammenschluss von etwa 150 Reiseveranstaltern, die sich dem nachhaltigen Tourismus verpflichtet haben. Der einheitliche und verbindliche Nachhaltigkeitsbericht gibt messbar und nachprüfbar Auskunft darüber, welche soziale, ökologische und ökonomische Verantwortung ein Unternehmen übernimmt (www.forumandersreisen.de).

Das »Europäische Umweltzeichen« kennzeichnet umweltorientierte Beherbergungsbetriebe und Campingplätze. Es hat zum Ziel, dass die größten Umweltbelastungen, die im Laufe der drei Phasen des Lebenszyklus von Beherbergungsdienstleistungen (Kauf, Bereitstellung der Dienstleistung und Entsorgung) entstehen, so gering wie möglich gehalten werden (www.eco-label.com).

Das Hauptziel von »Ecocamping« ist die Verbesserung des Umweltschutzes auf Campingplätzen durch die Einführung eines Umweltmanagementsystems entsprechend der EG-Ökoaudit-Verordnung (EMAS), (www.ecocamping.net).

Das »Österreichische Umweltzeichen« zeichnet umweltfreundliche und sozial verantwortliche Tourismusbetriebe (Beherbergung, Camping und Gastronomie) aus, um Qualität und Umweltbewusstsein in der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu fördern (www.umweltzeichen.at)

Das »Schweizer Steinbock-Label« kennzeichnet Hotelbetriebe, die nachhaltig arbeiten, mit ein bis fünf Steinböcken - das heißt, je mehr Steinböcke, desto nachhaltiger (www.steinbock-label.ch).

(August 2010, Armin Herb, SRT Bild: © panthermedia.net - Gabi Schär)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.