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REISE und PREISE

Old School Gedruckte Reisekataloge bleiben wichtig

Heutzutage setzen die meisten Reiseanbieter auf Online-Portale. Doch der althergebrachte Katalog aus Papier hat noch lange nicht ausgedient. Gedruckte Informationen spielen noch immer eine zentrale Rolle.

Reisekataloge aus Papier werden so schnell nicht verschwinden. Das belegt eine Umfrage des Fachmagazins »Travel One« (Ausgabe 5/2016) unter 1436 Touristikern. Demnach setzen drei Viertel der Reisebüromitarbeiter (75 Prozent) die Kataloge im Alltag »sehr oft« bis »ständig« ein.

Außerdem gaben 72 Prozent der Experten an, von Kunden regelmäßig nach den Broschüren gefragt zu werden. Gedruckte Reisekataloge sind eines der wichtigsten Mittel der Veranstalter zur Information des Kunden. Die Auswertung von »Travel One« ergab: Allein Tui legte vergangenes Jahr 67 Kataloge für alle Marken auf und lieferte 13.000 Katalogseiten aus. Thomas Cook ließ 70 Kataloge mit insgesamt 10.000 Seiten drucken. Und DER Touristik mit Marken wie Meier's Weltreisen oder Dertour kam sogar auf 153 Kataloge mit rund 30.500 Seiten.

In der Tourismusbranche wird häufig diskutiert, wie sinnvoll die Herstellung und Auslieferung gedruckter Kataloge in Zeiten des Internets ist. Die Umfrage belegt, dass den Katalogen immer noch eine zentrale Bedeutung zukommen. Mancher Veranstalter erweitert die Broschüren durch digitale Zusatzinfos, die sich per App und Scannen eines entsprechenden Symbols im Katalog online abrufen lassen.

(17.03.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.