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Olympia in London Vorsicht vor unseriösen Tickethändlernim Internet

Wer jetzt spontan gern zu den Olympischen Spielen nach London reisen würde, hat nicht nur schlechte Karten - sondern wahrscheinlich gar keine, denn die sind lange ausverkauft. Bei Kartenangeboten im Netz sollten Käufer vorsichtig sein.

Tickets für die Olympischen Spiele 2012 in London sind über die offiziellen Verkaufsstellen kaum noch zu bekommen. Diesen Umstand nutzten unseriöse Händler aus, warnt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Kehl. Vor allem im Internet trieben Betrüger derzeit ihr Unwesen. Verbraucher sollten daher vorsichtig sein.
Kauft ein Verbraucher ein Ticket, werde ein bindender Vertrag zwischen ihm und dem Verkäufer abgeschlossen. Sollte sich der Verkäufer nicht an den Vertrag halten, komme es zu einem Vertragsbruch. Das sei etwa dann der Fall, wenn das gekaufte Ticket nicht wie versprochen zugesandt wird. Kunden sollten vor dem Kauf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durchlesen, um Näheres über die Pflichten und die angebotenen Leistungen zu erfahren.
Ist das erworbene Ticket nicht die versprochene Eintrittskarte, sollte der Käufer den Verkäufer unter Setzung einer angemessenen Frist von einer Woche schriftlich auffordern, ihm das richtige Ticket zu schicken. Zugleich sollte er ankündigen, die Erstattung des Kaufpreises und eventuell Schadensersatz zu fordern, sofern der Verkäufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt.

Tipps des EVZ

(12.07.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.