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Online-Portale Versicherung für Vermieter

Internet-Vermittler für Privatübernachtungen wollen ihre Vermieter besser gegen mögliche Schäden absichern. Nach dem kalifornischen Portal Airbnb führte jetzt auch das Hamburger Unternehmen 9flats eine entsprechende Regelung ein.

Demnach können sich Gastgeber in Deutschland mit einer Tagespauschale von 3,50 Euro gegen Schäden bis zu 2500 Euro absichern; die Selbstbeteiligung im Schadensfall liegt bei 100 Euro. Benötigt werde der Schutz nur selten, erklärt 9flats-Gründer Stephan Uhrenbacher. In den sechs Monaten seit Gründung von 9flats habe es keine Schadensfälle über 100 Euro gegeben. Bislang habe das Unternehmen aus Kulanz die Schäden der Vermieter übernommen.

Zu Beginn der Woche hatte Airbnb eine Regelung zur Absicherung gegen mögliche Schäden durch Diebstahl oder Vandalismus eingeführt. Das junge Internet-Unternehmen reagierte damit auf die Verwüstung einer Privatwohnung in San Francisco, die über Airbnb vermietet worden war. Im Firmenblog erklärte Mitbegründer Brian Chesky, zum 15. August werde eine Regelung für Schäden bis zu 50 000 Dollar (35 208 Euro) eingeführt. Dieses Programm gelte rückwirkend auch für die Vermieterin der verwüsteten Wohnung in San Francisco. Das Unternehmen betonte, rechtlich handle es sich hierbei nicht um eine Versicherung, sondern um eine Kulanz.

Bei Airbnb (die Abkürzung steht für »Air Bed and Breakfast«, also Luftmatratze mit Frühstück), 9flats und dem deutschen Portal Wimdu können die registrierten Mitglieder Privatunterkünfte vermieten oder mieten. Teil des Konzepts ist ein Soziales Netzwerk, in dem sich die Reisenden gegenseitig bewerten.

(04.08.11, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.