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REISE und PREISE

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Jens Buettner / dpa

Onlinebuchungen Bei Pauschalurlaubern ist Abu Dhabi beliebt

Es sind nicht immer die selben Reiseländer, die besonders im Trend liegen. In diesem Jahr war etwa Abu Dhabi bei Pauschalurlaubern das am meisten online gebuchte Fernziel. Auch Kuba zählt zu den Top Ten.

Das Emirat Abu Dhabi hat in der Gunst deutscher Pauschalurlauber kräftig zulegt. In diesem Sommer lag es unter den beliebtesten Zielen auf der Fernstrecke sogar auf dem ersten Platz - zumindest bei Urlaubern, die online gebucht haben.

Wie begehrt das Emirat ist, zeigen Zahlen des IT-Dienstleisters Traveltainment. Ausgewertet wurden Last-Minute- und Pauschalreisen, die zwischen dem 1. Juni und 23. August im Netz gebucht wurden. Der Reisezeitraum war 1. Juni bis 31. Oktober, wie der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) mitteilt.

Demnach legte Abu Dhabi im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um satte 131 Prozent zu. Auf Platz zwei unter den beliebtesten Fernzielen des Sommers bei Online-Buchern landete Punta Cana - vor Dubai, den Malediven, Phuket, Cancun, Mauritius, Sri Lanka und Puerto Plata. Der größte Aufsteiger war Varadero auf Kuba mit einem Plus von 134 Prozent. Das Reiseziel landete knapp in den Top 10. Insgesamt legten viele bedeutende Fernziele im Vergleich zu 2015 deutlich zu.

(19.09.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.