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Viele Urlauber fliegen in den Ferien auf eine Trauminsel.##Foto: PantherMedia

Viele Urlauber fliegen in den Ferien auf eine Trauminsel.

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Ostern in die Sonne Urlauber müssen flexibel sein

  Ostern zieht es manche auf die Skipisten, andere ans Meer. Der späte Feiertagstermin in der zweiten Aprilhälfte verschiebt in diesem Jahr die Urlauberströme in Richtung Strände.

Anja Braun redet nicht lange drumherum. »Ostern ist rappelvoll«, sagt die Tui-Sprecherin. Und: »Für Schnäppchen ist es jetzt zu spät.« Wer bisher nichts gebucht hat, habe nur noch Aussicht auf vereinzelte Restplätze zu den Osterfeiertagen, die in diesem Jahr mit dem Karfreitag am 22. April sehr spät im Jahr beginnen. Spätentschlossene müssten nun »puzzeln«, also nicht am Wochenende reisen und bei den Flughäfen flexibel sein.

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Wer an einem bestimmten Datum zu einem genau festgelegten Ort fliegen will, für den werde es schon »extrem schwierig«, sagt auch Antje Günther, Sprecherin der Rewe-Bausteintouristik mit den Marken Dertour, Meier's Weltreisen und ADAC Reisen. Denn zu Ostern balgen sich um die wenigen verbliebenen Flüge neben den Urlaubern auch Reisende, die ihre Verwandten zu Hause besuchen.

Das Geschäft mit dem Reisen brummt - nicht nur, aber besonders in den Osterferien. Wegen der Besonderheiten des Kalenders beginnen sie diesmal außergewöhnlich spät, und zwar in den meisten Bundesländern erst Mitte April. Skiferien könnten so spät im Jahr nur noch wenige locken, sagt Prof. Martin Lohmann, Tourismusforscher aus Kiel. Stattdessen böten sich die Mittelgebirge sogar schon zum Wandern an.

Die meisten sonnenhungrigen Deutschen aber zieht es zu den Badezielen rund ums Mittelmeer. Bei den Marken der Rewe Pauschaltouristik (ITS, Jahn Reisen, Tjaereborg) machen mal wieder Klassiker das Rennen: Gut laufen laut Sprecherin Daniela Sauerwald Mallorca, die Kanarischen Inseln und - wegen günstiger Preise - die Türkei. Auch Zypern liege hoch im Kurs, ebenso Deutschland-Urlaub.

Ähnlich sieht es bei Thomas Cook und Neckermann aus: »Spanien ist mit Sicherheit der Gewinner der Saison«, sagt Sprecherin Isabella Partasides. Knapp würden die Plätze in den Flugzeugen aber auch nach Griechenland. Denn dieses Jahr falle das griechisch-orthodoxe Osterfest in die deutschen Osterferien, das sei »für viele deutsche Urlauber verlockend«. Auch die nordafrikanischen Krisenländer Ägypten und Tunesien seien wieder gefragt, in Ägypten gebe es nur noch wenige freie Betten. »Super-Schnäppchen« wie eine Woche im Fünf-Sterne-Hotel für 299 Euro seien längst vergriffen.

Bei der Tui ziehen Pyramiden und Rotes Meer ebenfalls wieder. Dass nur noch wenige Reisen zu kaufen sind, liege laut Anja Braun aber auch daran, dass nur 60 Prozent der ursprünglich für das Land am Nil vorgesehenen Flüge verfügbar sind. In Tunesien sei das Angebot noch kleiner, erst im Sommer würden die Kapazitäten wieder hochgefahren. »Mit weitem Abstand Nummer eins« unter den Osterzielen sind bei Tui die Krisengewinnler dieses Jahres: die Kanarischen Inseln.

Noch seien die bevorzugten Ausweichziele für Tunesien- und Ägypten-Umbucher aber nicht restlos ausgebucht, sagt Isabella Partasides. Das liege daran, dass Thomas Cook im Januar und Februar die Kapazitäten für Spanien, die Türkei und Griechenland aufgestockt hat.

Auf der Fernstrecke finden sich ebenfalls vor allem »alte Bekannte« unter den Osterfavoriten: Bei Tui sind Thailand, die arabischen Emirate, die Dominikanische Republik, Kuba und Mexiko am beliebtesten, bei der Rewe Bausteintouristik ist zusätzlich der Indische Ozean mit den Seychellen, den Malediven und Sri Lanka gefragt. Die Erdbeben-Katastrophe in Japan inklusive der Atomunfälle hat den deutschen Urlaubern bisher noch nicht die Lust auf Asien verhagelt. Zwar gebe es einzelne besorgte Nachfragen, sagt Rewe-Sprecherin Antje Günther. An den Buchungen habe sich aber nichts geändert.

Derzeit gebe es keinen Grund, nicht zum Beispiel nach China zu reisen, sagt auch Frano Ilic, Sprecher des Studienreisen-Spezialisten Studiosus in München. Zwischen Tokio und Peking lägen mehr als 2.000 Kilometer - weit mehr als zwischen Deutschland und Tschernobyl.

Wer dennoch sicher gehen will, bleibt in Europa. Vor allem für Städtereisende gebe es noch Angebote, sagt Ilic. Auch bei Tui »geht noch was« in den Städten, selbst bei den beliebtesten Zielen Hamburg, Berlin und Paris. Eine Ausnahme ist London. Die englische Hauptstadt ist wegen eines anderen, ungleich erfreulicheren Weltereignisses ausgebucht: der Hochzeit von Kate Middleton und Prinz William. Sie ist für den 29. April angesetzt - fast genau eine Woche nach Ostern.

(22.3.11, dpa/tmn)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.