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REISE und PREISE

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Frank Rumpf

Palau Inselstaat will Luxustourismus ausbauen

Schon die Anreise nach Palau hat meist ihren Preis. In Zukunft wird es dort auch kaum noch günstige Unterkünfte geben. Denn der Staatschef will den Bau von Luxushotels vorantreiben.
Der Inselstaat Palau im Pazifik will zu einem exklusiven Paradies für Luxusurlauber werden. Nach den Plänen von Präsident Tommy Remengesau soll mit Steuererleichterungen und anderen Investitionsanreizen ausschließlich der Bau von Fünf-Sterne-Hotels gefördert werden.
 
Der Staatschef will, dass die Urlauberzahlen zurückgehen, aber die Einkünfte aus dem Tourismus steigen. Ferien auf den mehr als 250 Inseln dürften also teurer werden. »Qualität geht vor Quantität«, sagte Remengesau. Neue Luxusherbergen sollen mit eigenen Wasser- und Stromversorgungssystemen ausgestattet werden.
 
Palau mit seinen insgesamt etwa 20.000 Einwohnern liegt mitten im Pazifik. Der Inselstaat ist stark vom Tourismus abhängig. In den vergangenen Jahren stieg die Zahl der Urlauber deutlich an - vor allem durch Pauschalreisen für Chinesen. 2015 zählte Palau etwa 161.000 Touristen. Mehr als die Hälfte davon kamen aus China. Aus Deutschland waren dagegen nur 900 Urlauber zu Besuch.
 
(19.01.2017, rp)


REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.