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Passagierrechte Entschädigung ab 3 Stunden Verspätung

Verspätet sich ein Abflug um mehr als drei Stunden, haben die Passagiere Anspruch auf finanziellen Ausgleich.
Das gilt auch wenn die Maschine zwar planmäßig abhebt, den Startvorgang aber abbrechen muss.

Werden die Fluggäste nach einem abgebrochenen Start erst deutlich später mit einer anderen Maschinen transportiert, haben sie Anspruch auf Entschädigung. So urteilte das Amtsgericht Rüsselsheim (Aktenzeichen: 3 C 1392/10 [31]). Die Fluggesellschaft könne in diesem Fall nicht argumentieren, die Maschine sei planmäßig abgeflogen, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.

In dem verhandelten Fall hatte der Kläger einen Flug von Frankfurt am Main nach Puerto Plata gebucht. Der Startvorgang am frühen Nachmittag musste wegen eines technischen Defektes abgebrochen werden. Der Weiterflug war erst am folgenden Morgen möglich. Das ist als eine Abflugverspätung um mehr als drei Stunden zu werten, für die laut der EU-Fluggastrechteverordnung ein Ausgleichsanspruch besteht.

Die Erklärung der Fluggesellschaft, die Funktionsstörung eines Höhenruders sei ein außergewöhnlicher Umstand gewesen, für den sie nicht verantwortlich gemacht werden könne, akzeptierte das Gericht nicht. Ein technischer Defekt sei kein »außergewöhnlicher Umstand«. Das gelte nur für Ereignisse, die für ein Luftfahrtunternehmen weder vorhersehbar noch beherrschbar seien.

(18.07.11, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.