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Pauschalangebot Kein Anspruch auf bequeme Reisezeit

Reisende, die auf angenehme Flugzeiten Wert legen, sollten bei Pauschalangeboten aufpassen.

Wurden die Reisezeiten bei einem Pauschalangebot vorher nicht vereinbart, haben Urlauber keinen Anspruch auf eine bequeme An- und Abreise. Das entschied das Amtsgericht München nach Angaben vom Montag (6. Juni) zur Klage eines Ehepaares, das sich bei einer Pauschalreise in die Türkei um seinen Schlaf gebracht sah (Aktenzeichen: 173 C 23180/10).

Der gebuchte Trip hielt nach einem Nachtflug nur eine Stunde Schlaf im Hotel bereit, bevor eine Bustour startete. Das fanden die Kläger unzumutbar. Da das Reisebüro eine Flugumbuchung ablehnte, kam es zu dem Streit, den das Unternehmen gewann. Nach Angaben des Gerichts hätten die Kläger der schlaflosen Nacht bereits mit einem Mittagsschläfchen vorbeugen können.

Das Urteil wurde bereits im Dezember des vergangenen Jahres gefällt. Da das Paar zunächst in Berufung ging, diese aber wieder zurückzog, wurde es erst jetzt rechtskräftig.

(24.06.11, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.