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Pauschalreisen Ägypten und Griechenland sind bei Touristen wenig gefragt

Tunesien kann wieder etwas aufatmen: Nach Angaben von Thomas Cook feiert das Land als Reiseziel ein wahres Comeback.

Tunesien feiert ein Comeback, während sich Touristen mit Reisen nach Ägypten und Griechenland weiterhin zurückhalten. Das berichtet der Reiseveranstalter Thomas Cook.
Die Krisenstaaten Ägypten und Griechenland stehen bei deutschen Touristen derzeit nicht hoch im Kurs. Der Reiseveranstalter Thomas Cook berichtete am Montag (5. März), dass sich die Gäste bei diesen beiden Zielen auffällig zurückhielten, während auf der anderen Seite Tunesien ein echtes Comeback geschafft habe und die Türkei ihr Wachstum ungebrochen fortsetze. »Griechenland hat im vergangenen Jahr von der Situation in Nordafrika profitiert. In diesem Jahr schlagen die Ereignisse in Athen auf das Image des Landes durch«, berichtete Deutschland-Chef Peter Fankhauser laut einer Mitteilung.
Beliebtestes Ziel der Thomas-Cook-Kunden bleibe Spanien vor der Türkei und Deutschland. Tunesien präsentiere sich wieder politisch stabil und könne das Niveau aus dem Sommer 2010 wieder erreichen, wenn sich die Buchungen wie bislang fortsetzten. Die schwächere Entwicklung in Ägypten und Griechenland könne sich im Last-Minute-Geschäft noch relativieren. Ägypten ist Partnerland der ITB in diesem Jahr.

(06.03.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.