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Pauschalreisen Mäßige Preisentwicklung

Die Preise für Pauschalreisen haben in den vergangenen Jahren nur eine mäßige Entwicklung genommen.

Sie zogen zwischen 2000 und 2010 lediglich um 15,0 Prozent an. Die Lebenshaltungskosten dagegen verteuerten sich in diesem Zeitraum um 16,7 Prozent.

Auch im Vergleich zu 1991 – so zeigt der Verbraucherindex des Statistischen Bundesamtes weiter – nahm die Preiskurve bei Ferien von der Stange einen vergleichsweise flachen Verlauf: Pauschalreisen wurden seit damals um 31,2 Prozent teurer. Die Lebenshaltungskosten erhöhten sich dagegen um 42,6 Prozent.

Ebenso haben Deutschlands Reiseveranstalter im mittelfristigen Vergleich zuletzt immer nur leicht an der Preisschraube gedreht. Zwischen 2005 und 2010 stieg der Reisepreis um 8,1 Prozent, die Inflationsrate dagegen um 8,2 Prozent. Auch nach den ersten vier Monaten 2011 liegen die Reisepreise nur um 0,3 Prozentpunkte über dem Niveau von 2010.

(17.06.11, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.