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Die vielen Krisen rund ums Mittelmeer sorgen in den betroffenen Ländern für leere Kassen. Ein Badeurlaub (im Bild: Strand an der türkischen Riviera bei Kalkan) wird daher vielerorts zum Schnäppchen

Die vielen Krisen rund ums Mittelmeer sorgen in den betroffenen Ländern für leere Kassen. Ein Badeurlaub (im Bild: Strand an der türkischen Riviera bei Kalkan) wird daher vielerorts zum Schnäppchen

Foto: rp

Pauschalreisen Preisrutsch am Strand

Ausgerechnet jetzt in der Hauptbuchungssaison sind viele Urlauber verunsichert. Hoteliers und Reiseveranstalter reagieren mit ungewöhnlich frühen Preissenkungen.

250 Euro. Dafür wird aktuell im Internet eine volle Urlaubswoche in Ägyptens wichtigstem Badeort Hurghada angeboten – samt Flug ab Deutschland und All-inclusive-Verpflegung in einem gut bewerteten 4-Sterne-Hotel direkt am Strand. Und das zu Ostern in der Hauptsaison. Doch selbst solche Preisknaller sind derzeit kaum verkäuflich. Ägypten liegt seit dem Abschuss eines russischen Urlauberflugzeugs über dem Sinai wie Blei in den Regalen der Reisebüros. Das Land ist aber nicht allein. Tunesien fiel nach einer IS-Terrorattacke am Strand von Sousse bereits seit dem vergangenen Spätsommer weitgehend aus. Die ersten Veranstalter haben das arg gebeutelte Land schon kommentarlos aus ihrem Sommerprogramm gestrichen. Seit dem Terroranschlag vom Januar in Istanbul erwarten nun alle Beobachter eine regelrechte Verramschungswelle für Türkeireisen.

Die scheint sich bereits aufzubauen. Für den März gab es Angebote für eine Woche im 4-Sterne-Hotel an der türkischen Riviera unter 200 Euro – samt Flug und Vollverpflegung. Für Reiseunternehmen und vor allem für die Hotels vor Ort ist das eine Katastrophe. Mit VÖ Travel des bekannten Türkei-Reiseunternehmers Vural Öger hat bereits der erste große Veranstalter Konkurs anmelden müssen – es dürfte nicht der letzte sein.
 
Zum 1. Februar sollten normalerweise die Frühbucherangebote auslaufen. Dieses Jahr hinkt der Buchungsstand aber offenbar im gesamten östlichen Mittelmeerraum deutlich hinterher. Die Veranstalter reagieren mit Preissenkungen. Allen voran, so stellte die Fachzeitschrift FVW fest, greift die Nummer vier der Branche, FTI, zu diesem Instrument. Die aktuelle Aktion »buntes Preis-Potpourri« stellt mehrere hundert Euro Nachlass in Aussicht, vor allem für Reisen in die Türkei und nach Griechenland.
 
Aber auch bei TUI liegen die Preise unter dem Vorjahr, stellt die FVW fest. Im Durchschnitt sind es zwei bis drei Prozent, in Einzelfällen bis zu 40 Prozent – und das auch bei nicht schwächelnden Zielen wie Mallorca oder Gran Canaria.
 
Andere Anbieter locken mit kostenlosen Umbuchungen. Wer bei Alltours eine Reise für den Hochsommer bucht, der kann sie bis 30 Tage vor Reiseantritt kostenlos umbuchen. Jahn Reisen und ITS setzen noch eins drauf: Dort gilt jetzt die kostenlose Umbuchungsgarantie bis 30 Tage vor Abflug für alle Charterflugziele im Sommer. Denn eins scheint klar zu sein: Dieses Jahr wird wieder ein Last-Minute-Jahr.


Traumurlaub im Süden für 300 Euro
 
Im März sind die Reisebuchungen im Vergleich zum Vorjahresmonat um über 10 Prozent zurückgegangen, gab unlängst der »ta.ts Reisebürospiegel« bekannt. Die Situation in der Türkei, in Griechenland und Nordafrika ist vielen offenbar zu undurchsichtig, die Anschläge in Brüssel, Paris und Istanbul sorgen für Zurückhaltung bei Buchungen. Laut einer Umfrage von Travelzoo wollen die Deutschen trotz dieser Umstände Sommerurlaub machen, 63 Prozent haben sich bisher noch nicht für ein Reiseziel entschieden. 
 
Die Zeitschrift REISE & PREISE gibt Antworten auf die Frage: Wohin im Sommer 2016? Bestandteil der Frühjahrsausgabe ist ein großes Südeuropa-Special mit handverlesenen Urlaubszielen im sonnigen Süden abseits der touristischen Ballungszentren, die sich zudem für 300 bis 400 Euro problemlos selbst organisieren lassen, im Gegenzug aber ein hohes Maß an Urlaubsqualität bieten. Beispiel: Der kleine Badeort Tossa de Mar an der Costa Brava mit schönen Badebuchten und flairreichen Hotels ist mit Ryanair von vielen Abflughäfen in nicht einmal zwei Stunden ab 90 Euro erreicht. In dem sympathischen Ort gibt es nette Unterkünfte, die im Mai und Juni, der schönsten Zeit am Mittelmeer, schon für 50 bis 70 Euro pro Nacht buchbar sind. Der Bus-Shuttle vom Flughafen Girona und zurück kostet € 27. Eine einwöchige Reise mit gemütlichem Hostals in Strandnähe lässt sich bereits für € 350 pro Person realisieren, bei zwei Wochen kommt man auf € 560. REISE & PREISE empfiehlt insgesamt sechs traumhafte Urlaubsorte und vier Mietwagen-Touren entlang der schönsten Küstenstraßen am Mittelmeer.

Die neue Ausgabe ist ab sofort im Zeitschriftenhandel erhältlich – oder versandkostenfrei hier bestellen.

(21.04.2016, rp)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

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