fbpx

Pauschalreisen Richtlinie soll bleiben

Deutschlands Tourismuswirtschaft will keine Änderung der EU-Pauschalreiserichtlinie: Das Regelwerk schützt beispielsweise den Reisepreis und sichert Urlauber vor Pleiten von Reiseveranstaltern. Die Rechte der Verbraucher seien hierzulande schon jetzt »für alle Beteiligten zufriedenstellend geregelt«, kommentiert Jochen Martin vom Deutschen Reiseverband (DRV).

Die EU-Kommission will bis zum Sommer die Richtlinie überarbeiten und dabei den Geltungsbereich massiv ausweiten: Beispielsweise sollen Kunden beim Kauf von Baustein-Angeboten im Internet besser geschützt werden und der Insolvenzschutz auch im Einzelplatz-Geschäft der Fluggesellschaften greifen.

Außerdem will Brüssel, dass in Zukunft auch Reisebüros für die vereinbarte Qualität einer Pauschalreise haften. Dieses Vorhaben hält die - in Berlin ansässige - Wirtschaftsorganisation für überhaupt nicht gerechtfertigt, weil der Reisevertrag zwischen Kunden und Reiseveranstaltern zustande kommt. Das habe für den Ferienhandel, der die Erbringung der Leistung nicht kontrollieren kann, »wirtschaftlich katastrophale Folgen.«
 
(Berlin, 19.2.10, tdt)
 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.