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Strandurlaub in der Türkei - etwa wie hier in Kemer - war 2016 nicht so beliebt wie sonst. Doch die Veranstalter setzen im kommenden Jahr weiter auf das Urlaubsland

Strandurlaub in der Türkei - etwa wie hier in Kemer - war 2016 nicht so beliebt wie sonst. Doch die Veranstalter setzen im kommenden Jahr weiter auf das Urlaubsland

Foto: Marius Becker

Pauschalreisen Veranstalter setzen auf Türkei

Touristische Flaute in der Türkei. Die Reiseveranstalter geben sich recht optimistisch - und bauen ihr Hotelangebot zum Teil sogar noch aus. Besonders Eigenmarken sollen Gäste anlocken.

Der Tourismus in der Türkei ist in der abgelaufenen Saison stark eingebrochen. Doch das Land hat bei deutschen Urlaubern immer noch eine treue Fangemeinde.

Die Veranstalter fahren ihr Hotelangebot für den Sommer 2017 darum nicht zurück. Im Gegenteil: Zum Teil wird das Portfolio noch ausgebaut. REISE & PREISE gibt einen Überblick:
 
TUI: Der Marktführer baut sein Hotelangebot nach eigenen Angaben sowohl an der türkischen Riviera als auch an der Ägäis aus. In Side eröffnen zum Beispiel ein neues Sensimar-Hotel und ein Haus der Marke Family Life. »Wir sind überzeugt davon, dass sich die Türkei im Sommer 2017 weiter erholen wird«, sagt TUI-Sprecherin Anja Braun. Die Gästezufriedenheit sei in diesem Jahr im Vergleich zum Sommer 2015 noch einmal in allen Punkten gestiegen.

 
Thomas Cook/Neckermann: Der Veranstalter aus Oberursel hat nach eigener Aussage ebenfalls zahlreiche neue Hotels im Programm und bietet »weiterhin eine breite Auswahl«. Bei Neckermann Reisen gibt es sechs neue Hotels und bei Thomas Cook Signature vier neue Hotels in den Katalogen. Auch ein weiteres Konzepthotel öffnet: das Sentido Numa Bay. »Wir planen für den kommenden Sommer sehr flexibel auf Basis der abgelaufenen Sommersaison«, sagt Sprecher Mathias Brandes.
 
DER Touristik: Das Hotelangebot bleibt bei den Veranstaltern der DER Touristik weitgehend gleich. Mit dem Club Calimera Pine Beach in Belek eröffnet ein weiteres Hotel einer DER-Eigenmarke.
 
FTI: Das Türkei-Angebot wächst zum Sommer 2017 weiter. Ausgebaut wird an der Ägäis, dort gibt es 20 Hotels mehr, darunter je ein Labranda-Haus in Marmaris und Bodrum. An der Riviera werden 34 Hotels im Vier- und Fünf-Sterne-Segment in den Katalog aufgenommen.
 
Alltours: Der Düsseldorfer Veranstalter baut ebenfalls leicht aus: Im Sommer 2017 hat Alltours in der Türkei insgesamt 408 Hotels im Programm - 392 waren es in der Saison zuvor.
 
(16.11.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.