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Plaza Premium Lounge: Gründer Song Hoi See kam auf die Idee bezahlte VIP-Lounges anzubieten, als er selbst Vielflieger in der Holzklasse war

Plaza Premium Lounge: Gründer Song Hoi See kam auf die Idee bezahlte VIP-Lounges anzubieten, als er selbst Vielflieger in der Holzklasse war

Foto: Plaza Premium Lounge

Pay-In-Lounges Luxus auch für Economy-Passagiere

Überfüllte Wartehallen, verbrauchte Luft - die Wartezeit kann zur Geduldsprobe werden. Pay-In-Lounges bieten nun auch Reisenden einen komfortablen Rückzugsraum, die die Holzklasse gebucht haben.

Die Demokratie im Luftverkehr endete früher an der lächelnden Dame unter dem Lounge-Schild. Hier trennte sich die Holzklassen-Spreu vom Business-Class-Weizen. Die einen quetschten sich auf den Sitzreihen der Wartehallen zusammen. Die anderen machten es sich im Ledersessel bequem und genossen die neidischen Blicke.

 
Doch nun ist auch diese Bastion der Vielflieger gefallen. Überall auf der Welt haben in den vergangenen Jahren Pay-In-Lounges eröffnet. Gegen eine Gebühr kann sie jeder Reisende nutzen. Egal, mit welchem Ticket er unterwegs ist.
 
Der weltweite Vorreiter des Trends ist Plaza Premium Lounge. Das Unternehmen eröffnete 1998 seine erste Pay-In-Lounge in Hongkong. Mittlerweile betreibt die Kette 29 Lounges an Flughäfen in Indien, Malaysia, Saudi-Arabien oder Kanada.
 
Die Idee kam dem Gründer Song Hoi See durch leidvolle Erfahrung. Nachdem er seinen Job bei einer Bank gekündigt hatte, reiste er als Selbstständiger viel zu neuen Geschäftspartnern. In der Economy Class, schließlich musste er die Flüge ja selbst bezahlen. Dabei fiel ihm auf, wie unkomfortabel und ineffizient das Warten am Flughafen war. Zum Arbeiten habe sich Hoi See Elektrizität an Steckdosen auf den Flughäfen ergaunern müssen, erklärt seine Assistentin.

 
Nur um den Laptop oder das Smartphone aufzuladen, würden Hoi Sees Kunden freilich nicht 53 Dollar bezahlen. Als Einstiegspreis. Sie suchen wohl eher eine »Lokalität zum Innehalten«, wie es auf der Webseite der Panorama Lounge in Zürich poetisch heißt. Keine nervigen Dauerdurchsagen, keine schreienden Kinder, kein Gerenne. Stattdessen dunkles Holz, gemütliche Fauteuils, Kaffee und Zeitungen.
 
Auch in Deutschland haben an den meisten Flughäfen Pay-In-Lounges eröffnet: So etwa in Düsseldorf, Hamburg, Köln und Stuttgart. In München und Frankfurt gibt es gleich zwei Anbieter. Und selbst auf dem angestaubten Flughafen Tegel in Berlin empfängt seit 2009 die Airport Club Lounge Reisende. »Das Angebot richtet sich im Wesentlichen an mittelständische Unternehmen und Unternehmer, die sich nicht an bestimmte Bonusprogramme einer Airline binden möchten«, erklärt Lars Wagner, Pressesprecher der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg. Das helle Grau der Einrichtung solle beruhigend wirken, der Teppich den Schall dämpfen.
 
Zur gediegenen Gemütlichkeit gibt es in den meisten deutschen Lounges Brötchen mit Wurst und Käse. Manchmal ist die Wurst warm, viel mehr gastronomischen Ehrgeiz sollte man nicht erwarten. Die Luxx Lounge am Frankfurter Flughafen serviert immerhin Wiener mit Kartoffelsalat und eine vegetarische Suppe. Auf dem Buffet stehen Nüsse, Cracker, Obst und am Nachmittag ein Kuchen. Dazu dürfen sich die Gäste so viel Kaffee, Saft oder Wein einschenken, wie sie wollen. Die 30 Euro Eintritt am Büfett wieder reinzuholen, ist dennoch schwer.
 
Für Reisende, die auf einem Zwischenstopp in Frankfurt Geschäftspartner treffen wollen, kann sich die Investition aber lohnen. Denn die Luxx Lounge bietet neben drei Aufenthaltsräumen und zwei Bistros auch einen Konferenzraum für sechs Personen (35 Euro pro Stunde). Und weil sie vor der Sicherheits- und Passkontrolle liegen, brauchen Besucher keine Bordkarte.
 
(29.04.2014, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

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Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

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