fbpx
REISE und PREISE

Foto:

Julian Stratenschulte / dpa

Preisvergleich Wichtigster Grund für Online-Hotelbuchung

Preisvergleich - das ist für die meisten Menschen der Hauptgrund, ein Hotelportal im Netz für die Urlaubsbuchung zu nutzen. Urlaubsportale haben noch weitere Vorzüge - aber auch Nachteile.

Für Urlaubsbuchungen nutzen viele Menschen Hotelbuchungsportale im Internet. Der wichtigste Aspekt dabei ist für viele Reisende die Möglichkeit, Preise zu vergleichen. Das hat eine Umfrage ergeben.

91 Prozent der Befragten nannten den Preisvergleich laut Heilbronner Instituts für angewandte Marktforschung in Zusammenarbeit mit dem Verband Internet Reisevertrieb (VIR) als wichtigen oder sehr wichtigen Grund für die Portalnutzung. Als weitere wichtige Gründe wurden genannt die große Auswahl, gute Übersichtlichkeit, eine schnelle Buchungsabwicklung und ein gutes Preisleistungsverhältnis.

Von etlichen Nutzern wird eine fehlende Übersichtlichkeit bemängelt - allerdings äußerten weniger als 10 Prozent der Befragten diese Kritik. Manche Urlauber wünschen sich mehr Informationen, bessere Suchoptionen, Beratung und direkte Ansprechpartner.

Gebucht wurden die Hotels zu fast 90 Prozent für private Zwecke. Als häufigste zusätzliche Leistung wurde ein Flug gebucht. Befragt worden waren insgesamt 1013 Internetnutzer, die in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal ein Hotel per Internet-Reiseportal gebucht hatten.

(23.09.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.