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Plagegeister Bett-Wanzen breiten sichweltweit in Hotels aus

Weltweit sind in Hotels Bettwanzen auf dem Vormarsch. »Auch in Deutschland nimmt der Befall aktuell zu«, heißt es in einem Papier des Schädlingsbekämpfungsunternehmens Rentokil, das von einem »Boom der Bettwanzen« spricht - und 2013 rund 500 Mal von besorgten Hoteliers gerufen wurde.

Galten die Blutsauger früher als fast ausgestorben, verhilft ihnen vor allem der Tourismus zum Comeback: Die nur zwischen 4,5 und 8,5 Millimeter großen Cimex lectularius verstecken sich zumeist in den Verschlüssen des Reisegepäcks und gelangen so in die Hotelzimmer. In den USA und Frankreich sind die Parasiten »bereits zu regelrechten Plagen geworden«.
Doch einem Befall vorbeugen können Hoteliers nicht: Bettwanzen werden von außen eingeschleppt. Die Insekten, die bis zu fünf Monate ohne Blutmahlzeit überleben und häufig resistent gegen Gifte sind, erkennt man an dem süßlichen Gestank und den Kottröpfchen, die sie hinterlassen. Sie lösen bei Menschen juckende Quaddeln aus.
Um als Tourist herauszufinden, ob die rotbraun gefärbten Tiere im Gepäck mitreisten, haucht man am besten in die Verschlüsse hinein. Das dabei freigesetzte Kohlendioxid lockt die Plagegeister dann aus ihrem Versteck.

(22.06.14, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.