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REISE und PREISE

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Foto: Ina Jahnson/dpa

Preisminderung Nicht die gebuchte Kabine bekommen

Wer auf einer Kreuzfahrt in einer anderen Kabine untergebracht wird als gebucht, kann unter Umständen den Reisepreis mindern. Das gilt sogar, wenn er in eine teurere Suite umgebucht wird. Vor dem Amtsgericht Rostock hatte eine Frau geklagt, die generell schnell seekrank wird.

Darum hatte sie eine Balkonkabine mit Blick aufs Meer gebucht, da dies ihren Schwindel mildert. Die Klägerin wurde jedoch in einer Suite im vordersten Teil des Schiffes untergebracht, die eigentlich 2410 Euro mehr gekostet hätte. In dieser Kabine jedoch litt die Klägerin die ganze Kreuzfahrt über unter Seekrankheit. Dies lag nach Schilderung der Frau unter anderem daran, dass sich die Seitenfenster nicht öffnen ließen. Sie klagte deshalb auf eine Minderung des Reisepreises um 40 Prozent plus mindestens 1000 Euro Schmerzensgeld.

Das Gericht gab der Klägerin teilweise recht. Die Reederei habe der Klägerin und ihrem Mann nicht die vertraglich zugesicherte Kabine zur Verfügung gestellt. Dies sei ein Reisemangel (Az.: 47 C 180/15). Allerdings erachtete das Gericht nur eine Preisminderung von 10 Prozent als angemessen.

(31.08.2016, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.