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Preisminderung Schwache Klimaanlage undschlechte Matratze

So war das nicht geplant: Die Matratze ist durch gelegen, die Klimaanlage kühlt nicht wirklich. Viele haben sich im Urlaub schon geärgert. Doch wie sieht es rechtlich aus? Wegen dieser beiden Mängel haben zwei Kläger eine Preisminderung zugesprochen bekommen.

Die Klimaanlage im Hotelzimmer kühlt nicht auf weniger als 24 Grad herunter, und die Matratze ist stark durchgelegen. Wegen dieser Reisemängel bekamen zwei Urlauber in einem Berufungsverfahren eine Preisminderung von 15 Prozent zugesprochen.

Der Fall: Die Kläger unternommen eine Pauschalreise in Südeuropa. Wegen mehrerer Störungen im Hotel klagten sie letztendlich gegen den Veranstalter. Das Landgericht Duisburg hielt zunächst 40 Prozent für angemessen, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.

Der Veranstalter ging in Berufung. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wurde den Klägern eine Minderung des Reisepreises von 15 Prozent zugesprochen (Az.: I-21 U 149/14). Nicht alle Beeinträchtigungen rechtfertigten nach Ansicht des Oberlandesgerichts eine Reisepreisminderung.

Das abendliche Unterhaltungsprogramm im Hotel etwa sei hinzunehmen gewesen, weil im Prospekt auf Animations- und Abendveranstaltungen hingewiesen wurde. Auch das lautstarke Putzen und Räumen im Gang vor der Zimmertür ab 8.00 Uhr morgens war nach Ansicht des Gerichts nur eine Unannehmlichkeit.

Weil das Hotel aber als »klimatisiert« beschrieben wurde, sei eine Mindesttemperatur von minimal 24 Grad ein tatsächlicher Reisemangel. Und weil erholsamer Schlaf ein wichtiger Faktor für die Erholung sei, stufte das Gericht auch die schlechte Matratze als Mangel ein.

Die Kläger erhielten allerdings keinen zusätzlichen Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden. Dafür hätte die Reise »erheblich« beeinträchtigt sein müssen, erklärte das Gericht. Im verhandelten Fall war dies aber nicht so, was sich schon aus der eher geringen Minderungsquote ergebe.

(20.08.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.