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Bei einem Economy-Light-Flugticket ist in der Regel nur Handgepäck inklusive, Aufgabegepäck kostet extra

 

Bei einem Economy-Light-Flugticket ist in der Regel nur Handgepäck inklusive, Aufgabegepäck kostet extra

Preissysteme der AirlinesWas ist ein Economy-Light-Flugticket?

Gepäckmitnahme, Sitzplatzwahl, Umbuchungsoptionen: Die Airlines bieten mittlerweile viele verschiedene Preisklassen an - darunter auch das Economy-Light-Flugticket. REISE & PREISE sagt, was das ist.

Eine Statusfrage unter Flugreisenden lautete früher: Economy oder Business Class? Längst sind die Angebote der Airlines differenzierter. Etabliert hat sich zum Beispiel die Klasse Premium Economy - besser als der Standardtarif, aber nicht so komfortabel und teuer wie die Business-Klasse. Und selbst innerhalb der normalen Economy-Klasse unterscheiden sich die Angebote oft. Wer Economy Light oder - je nach Fluggesellschaft - Economy Basic bucht, muss aufpassen: Es handelt sich um einen günstigen Tarif mit reduziertem Leistungsumfang. In der Regel ist nur Handgepäck inklusive, Aufgabegepäck kostet extra. Umbuchungen und Stornierungen von Tickets sind in aller Regel nicht möglich. Die Lufthansa zum Beispiel hat auf Europaflügen drei verschiedene Economy-Tarife im Angebot. Bei Economy Light kosten ein Gepäckstück und die Sitzplatzreservierung Gebühren. Diese Leistungen sind beim teureren Tarif Economy Classic inklusive. Economy Flex bietet besonders flexible Umbuchungs- und Stornokonditionen. Der Light-Tarif nur mit Handgepäck wird auch auf Nordamerika-Flügen angeboten. Das dreistufige Tarifsystem in der Economy-Klasse setzt sich zunehmend durch. Auch der Ferienflieger Condor hat es schon vor einiger Zeit auf Flügen innerhalb Europas eingeführt, Es gibt Light-Tarif, Classic-Tarif und die Flex-Option. Wer Economy Light bucht, darf nur ein Handgepäckstück und einen persönlichen Gegenstand wie eine Handtasche mit insgesamt sechs Kilogramm Gewicht kostenlos in die Kabine nehmen. Seit kurzem ist dieser Tarif auch auf der Langstrecke zu haben, dann kostet Aufgabegepäck mindestens 59,99 Euro. Reisende müssen sowohl auf Airline-Webseiten als auch auf Flugportalen gut aufpassen, welchen Economy-Tarif sie buchen. Sonst zahlen sie am Ende womöglich viel Geld für zusätzliche Koffer drauf. Aus Sicht der Fluggesellschaften sind die verschiedenen Tarife hilfreich, um unterschiedliche Zahlungsbereitschaften abzuschöpfen.


(25.10.2018, dpa)

Reiserecht Koffer kaputt - Flugpreis wird nicht erstattet

Wird das Gepäck verspätet befördert und geht ein Koffer kaputt, wird deswegen nicht gleich der Flugpreis erstattet.

Reiserecht Enteisungsmittel fehlt - Airline muss nicht zahlen

Das Winterwetter ist extrem und als Folge geht der Airline das Enteisungsmittel aus: der Flug wird annulliert. In so einem Fall bekommen Reisende keine Entschädigung von der Fluggesellschaft, entschied ein Gericht. Ist die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände wie extremes Winterwetter und in der Folge fehlendes Enteisungsmittel zurückzuführen, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Aktenzeichen: 9 C 113/11), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.
In dem verhandelten Fall war ein Flug von Berlin nach Madrid im Dezember 2010 aufgrund der Witterung annulliert worden. Mehrtägiger Schneefall hatte die Vorräte für Enteisungsmittel am Flughafen zur Neige gehen lassen. Der Kläger buchte daraufhin einen anderen Flug und wollte die Kosten dafür von der Airline zurückerstattet bekommen.
Die Fluggesellschaft sei jedoch nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, urteilten die Richter. Sie habe nachgewiesen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich nicht hätten vermeiden lassen, auch wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Airline und Flughafenbetreiber hatten im Sommer einen ausreichend großen Vorrat an Enteisungsmittel angelegt. Die extreme Wetterlage mit mehrtägigem Schneefall sei nicht vorhersehbar gewesen.

(20.12.2011, dpa/tmn)

Reiserecht Informationspflicht verletzt - wann es Bares gibt

Reiseveranstalter müssen ihre Kunden über absehbare oder bekannte Mängel informieren. Urlauber dürfen aber nicht ohne weiteres von sich aus den Reisepreis mindern, wenn sie denken, der Veranstalter habe seine Informationspflicht verletzt. Bei der Verletzung von Informationspflichten bekommt man nur Bares, wenn Reisemängel verschwiegen werden, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Kündigung des Reisevertrages rechtfertigten. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-24 S 176/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.In dem Fall hatte der Kläger eine Reise durch Mexiko gebucht. Er bemängelte, vom Veranstalter nicht über das Risiko durch die Schweinegrippe informiert worden zu sein, die sich zum Zeitpunkt der Reise in Teilen Mexikos ausbreitete. Das Amtsgericht sah darin keinen Grund für eine Reisepreisminderung. Dem schloss sich das Landgericht an: Von sich aus dürften Urlauber den Reisepreis nur mindern, wenn die verschwiegenen Mängel sehr schwerwiegend sind, etwa bei einer kompletten Hotelüberbuchung oder bei einer erst halbfertigen Hotelanlage.Diese Voraussetzungen seien in diesem Fall aber nicht erfüllt. Auch die Kosten, die der Kläger für Telefonate mit seiner Tochter und der deutschen Botschaft geführt hatte, um sich zu informieren, seien seine Sache. Insbesondere leuchtete dem Gericht nicht ein, warum der Kläger anteilig auch die Grundgebühren für sein Handy geltend gemacht hatte. Juristisch gesehen seien das »Sowieso-Kosten«. Aber auch insgesamt hatte die Berufung keinen Erfolg.

(07.01.12, dpa/tmn)