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Preisvergleich Bei Flugtickets auf Gepäckkosten achten

Billig kommt teuer: Flugtickets ohne Freigepäck sind recht günstig. Buchen Reisende aber später einen Koffer hinzu, zahlen sie mehr als für ein von vornherein teureres Ticket inklusive Gepäck. Das zeigt ein Preisvergleich.

Tickets für Flüge nur mit Handgepäck werden unter Umständen um die Hälfte teurer, wenn Passagiere Gepäck dazubuchen. Das hat das Vergleichsportal Check24 ermittelt. Beim Vergleich der Ticketpreise sollten Verbraucher daher die Gepäckkosten immer mit einkalkulieren. Das Portal verglich Ticketpreise für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern, von denen eines jünger als zwei Jahre alt ist und damit kein eigenes Ticket braucht.
Für einen Hin- und Rückflug zwischen München und Venedig zahlt die Familie laut Check24 für die günstigsten Tickets ohne Freigepäck bei einer Airline 534 Euro. Bucht die Familie Gepäck dazu, kosten die Flüge 844 Euro. Hätte sie von vornherein teurere Tickets inklusive Gepäck bei einer anderen Airline gekauft, hätten sie nur 550 Euro bezahlt - und 294 Euro gespart.
Besonders hoch sei der Aufschlag, wenn die Familie erst am Flughafen Gepäckstücke dazubucht. Im schlechtesten Fall zahlt sie fast fünfmal so hohe Gepäckgebühren wie für online gebuchtes Gepäck. Außerdem sollten Familien mit Kleinkindern, die kein eigenes Ticket brauchen, auch auf deren Freigepäck achten. Denn einige Airlines gewähren für Kleinkinder ohne Ticket Freigepäck, andere nicht.

(04.10.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.