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Privates statt Job Wie das Internet im Urlaub genutzt wird

Wer Urlaub hat, kann so richtig abschalten. Doch viele Reisende sind unterwegs online.

Dabei geht es weniger darum, für den Chef erreichbar zu sein oder berufliche E-Mails zu lesen. Deutsche Urlauber nutzen das Internet auf Reisen vor allem aus privaten Gründen. Das hat eine repräsentative Umfrage von Media Control ergeben. Insgesamt sind demnach knapp drei Viertel der Befragten (73 Prozent) im Urlaub online.
Der Job spielt dabei aber nur eine untergeordnete Rolle: Immerhin 83 Prozent gaben an, ausschließlich aus privaten Gründen zu surfen. Bei jedem sechsten Onliner (16 Prozent) kommen private und berufliche Motive zusammen. Weniger als ein Prozent ist nur wegen des Jobs im Netz unterwegs.
Besonders oft wird das Internet genutzt, um Mails zu schreiben oder zu lesen. Doch auch für die Recherche über den Urlaubsort kommt es häufig zum Einsatz. Dritthäufigste Aktivität ist das Chatten mit Familie und Freunden über Messenger-Dienste. Und bei der Orientierung vor Ort helfen vielen Online-Kartendienste.
Ein Großteil der Urlauber (40 Prozent) geht mit dem Smartphone online. Den Laptop nutzen deutlich weniger (27 Prozent). Und noch seltener ist das Surfen mit PC oder Tablet. Nur ein geringer Teil der Befragten gab an, das Internet im Urlaub mehr als eine Stunde täglich zu nutzen (9 Prozent). Deutlich mehr sind nach eigenen Angaben nur sporadisch online (36 Prozent) oder nutzen das Internet zwar regelmäßig, aber nicht täglich (30 Prozent).
Im Auftrag des Reiseveranstalters L'Tur befragte Media Control 1105 Personen im Alter zwischen 14 und 60 Jahren.

(17.06.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.