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Verkehrsbehinderungen erwünscht: Im Zentrum Bangkoks halten Regierungsgegner weiter mehrere Kreuzungen besetzt

Verkehrsbehinderungen erwünscht: Im Zentrum Bangkoks halten Regierungsgegner weiter mehrere Kreuzungen besetzt

Foto: Rungroj Yongrit

Protestmärsche in Bangkok Was Urlauber wissen müssen

Das Auswärtige Amt hat seinen Reisehinweis für Thailand aktualisiert. Touristen bekommen die Auswirkungen der Massenproteste in Bangkok direkt zu spüren: Sie trifft besonders das Verkehrschaos in der Innenstadt.

Einen Tag nach den friedlichen Massenprotesten gegen die Regierung in Thailand haben die Demonstranten ihre Aktionen ausgeweitet. Von den besetzten Kreuzungen in der Innenstadt starteten am Dienstag (14. Januar) mehrere Tausend Menschen zu Protestmärschen in Richtung verschiedener Ministerien und zum Polizeihauptquartier. Im Zentrum hielten die Demonstranten weiter mehrere große Kreuzungen besetzt. Ministerpräsidentin Yingluck Shinawatra hatte am Montag Gespräche über eine Verschiebung der Wahl im Februar angeboten. Protestanführer Suthep Thaugsuban lehnt jedoch jegliche Verhandlung ab.

 
Touristen in Bangkok müssen sich wegen der Demonstrationen auf starke Verkehrsbehinderungen einstellen. Auf Fahrten im Stadtgebiet sollten sie Zeitpuffer einplanen. Das gilt auch für die Strecke zum und vom Flughafen. Die thailändische Tourismusbehörde TAT rät, vier Stunden vor dem Abflug am Airport zu sein.
 
Am besten nutzen Reisende nach Angaben des Auswärtigem Amtes öffentliche Verkehrsmittel. Die Stadt erhöht die Frequenzen der U-Bahnen, S-Bahnen und der Züge zum Flughafen. Touristen müssten aber damit rechnen, dass sich auch im öffentlichen Verkehr die Wartezeiten erhöhen.
 
Die Reiseveranstalter sind ebenfalls der Ansicht, dass Touristen die Proteste hauptsächlich im Straßenverkehr zu spüren bekommen. Tui, Thomas Cook und Neckermann sagten am Montag Tagesausflüge nach Bangkok und Stadtrundfahrten ab. Ab Dienstag gehe das Programm wie geplant weiter, erklärten die Sprecher. Die Veranstalter von DER Touristik sagten alle Ausflüge für Montag und Dienstag ab.
 
Tui legte am Montag alle Transfers zum Flughafen um zwei Stunden vor. »Das Gros der Gäste ist allerdings in den Badeorten«, sagte Tui-Sprecherin Anja Braun. Und dort ist nach Angaben von DER Touristik von den Unruhen kaum etwas zu spüren.
 
»Die Situation in Bangkok ist eigentlich ganz ruhig für die Touristen. Aber es herrscht Verkehrschaos«, erfuhr Isabella Partasides von Thomas Cook und Neckermann von den Reiseleitern vor Ort.
 
Alltours hat derzeit nur Gäste in Bangkok, die auf der Durchreise sind. «Die bekommen davon am Flughafen nichts mit», sagte Alltours-Sprecher Stefan Suska. Städtereisende seien erst wieder in der kommenden Woche geplant. »Wenn einer sagt, er habe Bauchschmerzen und möchte doch nicht mehr nach Bangkok, dann finden wir eine Lösung«, kündigte Suska an. »Bangkok ist kein Massenziel. Da kann man schon mal Einzellösungen finden.« Kostenlose Umbuchungen oder Stornierungen bieten die Veranstalter ihren Kunden derzeit aber nicht aktiv an. »Solche Anfragen gab es aber auch noch gar nicht bei uns«, sagte Braun.
 
Das Auswärtige Amt rät Touristen in seinem Reisehinweis, Demonstrationen und Menschenansammlungen im Stadtgebiet zu meiden, vor allem nachts. Sie sollten die Berichte in den Medien verfolgen und immer den Anweisungen der Polizei folgen.
 
Touristenmagnet Bangkok
 
Bangkok war nach einer Erhebung von Mastercard im vergangenen Jahr mit 15,98 Millionen Touristen die meistbesuchte Stadt der Welt. Sie verwies London, Paris, Singapur und New York auf die Plätze. Für die meisten der 26 Millionen Touristen, die Thailand im Jahr besuchen, ist Bangkok allerdings nur Durchreisestation zu den Inseln an den Küsten im Süden oder ins Hochland im Norden. Die Orte sind von Protesten nicht betroffen.
 


(14.01.2014, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.