fbpx

Psychologie Warum die Rückreise kürzer scheint

Vielen Urlaubern erscheint die Rückreise oft kürzer als der Hinweg - obwohl Distanz und Dauer gleich lang sind.
Eine Studie ist dieser Frage nachgegangen.

Hat sich der Hinweg zum Reiseziel ewig lange hingezogen, geht's auf der Rückreise plötzlich ganz schneller: Dieses Gefühl kennen viele Urlauber. Und das, obwohl Reiseroute und -dauer meist gleich lang sind. Einer Studie niederländischer Wissenschaftler zufolge hängt das entgegen der bisherigen Annahme nicht damit zusammen, dass den Reisenden der Rückweg von der Hinreise bekannt ist. Grund sei vielmehr eine andere Erwartungshaltung beim Heimweg, schreiben die Forscher in der Online-Ausgabe des Fachjournals »Psychonomic Bulletin & Review«. Dieser Effekt habe sich auch gezeigt, wenn die Studienteilnehmer eine andere, genauso lange Rückroute nahmen.

Als Erklärung führen die Wissenschaftler an, dass Urlauber häufig die Zeit unterschätzen, die sie für die Anreise brauchen, und deshalb den Weg als lang empfinden. Aufgrund dieses Eindrucks rechnen sie auch mit einer langen Rückreise, die sich dann aber als kürzer herausstellt. Eine überoptimistische vorherige Einschätzung der Anreisezeit führe folglich zu einer gefühlt kürzeren Rückreisezeit. Ihre Schlüsse zogen die Forscher aus drei kleineren Untersuchungen mit insgesamt rund 350 Teilnehmern.

(27.08.11, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.