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Rail&Fly Veranstalter haftet für Verspätung

Bietet ein Reiseveranstalter die Bahnanreise zum Flughafen als eigene Leistung an, so haftet er für Verspätungen. Das entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: Xa ZR 46/10).

In dem Fall hatte die Klägerin eine Reise in die Dominikanische Republik gebucht. Im Katalog hieß es, Bus- und Bahnticket zum Flughafen seien inklusive. Wegen einer Bahnverspätung verpasste sie den Flug, musste im Hotel übernachten und einen Tag verspätet von München statt Düsseldorf abfliegen. Das berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht herausgegebene Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.

Vor Gericht verlangte sie die Mehrkosten, die ihr entstanden waren, zurück. Amtsgericht und Landgericht gaben ihr Recht. Der Veranstalter ging in Revision. Doch der BGH schloss sich der Argumentation des Landgerichts an: Die Reiseunterlagen legten nahe, dass der Veranstalter den Bahntransfer als eigene Leistung anbiete. Beispielsweise werde das »Rail & Fly-Ticket« als Teil des Gesamtpreises ausgewiesen. Bei einer Eigenleistung des Veranstalters hafte er für alle vertraglichen Mängel. Der Klägerin stehe daher die Rückzahlung der Mehrkosten zu.

(02.05.11, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.