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Israel und die Hamas beschießen sich seit Tagen gegenseitig mit Raketen und Granaten

Israel und die Hamas beschießen sich seit Tagen gegenseitig mit Raketen und Granaten

Foto: Abir Sultan

Raketentrümmer auf Schiff Kreuzfahrtreederei prüft Konsequenzen

Es sollte eine Urlaubsfahrt im Mittelmeer sein. Doch plötzlich gerieten die Passagiere des Kreuzfahrtschiffes »Aida Diva« zwischen die Fronten - im Konflikt Israels mit den Palästinensern. Das Auswärtige Amt rät jetzt von Reisen am Gazastreifen ab.
Erst knallte es fürchterlich laut. Ein Aufblitzen am nächtlichen Himmel. Dann fielen Metallteile auf das Kreuzfahrtschiff »Aida Diva«, das gerade den Hafen im israelischen Aschdod verließ. Wohl Trümmer von abgeschossenen Raketen im eskalierenden Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern.

 
»Die Teile waren meist kaum größer als Centstücke und passten zusammengefegt auf eine Müllschippe«, erklärt Hansjörg Kunze, Sprecher des Rostocker Kreuzfahrt-Unternehmens Aida Cruises. Das Schiff selbst sei nicht Ziel eines Angriffs gewesen, und niemand an Bord sei verletzt worden, fügt er mit Nachdruck hinzu.
 
Der Vorfall vom Montag (7. Juli) verlief für die rund 2700 Passagiere und Besatzungsmitglieder der »Aida Diva« glimpflich. Doch machte er ihnen deutlich, dass ihre Fahrt nicht nur durch eine Region mit großer Kulturgeschichte führt. Es ist auch eine Region heftiger Konflikte, oft ausgetragen mit Waffengewalt.
 
Kurz nach 20.00 Uhr Ortszeit habe sie die Sirenen im Hafen gehört, berichtete Rieke Petter aus Freiburg, die mit auf der Kreuzfahrt im östlichen Mittelmeer ist. Kurz darauf seien Raketen am Himmel zu sehen gewesen. »Es ist natürlich etwas Beunruhigendes, dass man Zeuge kriegerischer Handlungen geworden ist. Aber ich fühle mich jetzt nicht als Teil dieses Konfliktes. Es ist ja nicht so, dass die Leute aus dem Gazastreifen auf uns gefeuert haben«, sagte sie. »Wir waren einfach zur falschen Zeit am falschen Ort.«
 
Zunächst habe niemand richtig gewusst, was passiert und das habe für Aufregung an Bord gesorgt. »Kurz darauf kam aber eine Durchsage vom Kapitän, dass wir außer Gefahr sind. Dass Bomben aus dem Gazastreifen abgefeuert worden sind, auch in Richtung Hafen, die aber abgewehrt worden sind«, erzählt Petter.
 
Aida Cruises habe die politischen und militärischen Auseinandersetzungen im südlichen Mittelmeerraum beständig im Blick und reagiere auf aktuelle Entwicklungen, versichert Kunze. Die Routen würden dann angepasst. So werde Kairo derzeit nicht angelaufen, und auch für das Rote Meer gebe es Einschränkungen.
 
Am Dienstag (8. Juli) entschied Aida Cruises, bis auf weiteres keine israelischen Häfen mehr anzufahren. Im Juli und August werde statt Aschdod die griechische Insel Santorin angelaufen. »Das Wohl und die Sicherheit unserer Gäste haben absolute Priorität«, sagte Kunze.
 
Das Auswärtige Amt in Berlin rät von nicht notwendigen Reisen in einem Umkreis von 40 Kilometern zum Gazastreifen ab. In diesem Radius befindet sich auch der Hafen Aschdod.
 
»Für die kommenden vier Wochen sind keine Anläufe in Aschdod geplant«, erklärte Helge Grammerstorf vom Verband der Kreuzfahrtreedereien, Clia Deutschland, in dem alle großen deutschen Veranstalter vertreten sind - darunter Aida Cruises, MSC, Costa, Tui Cruises und Hapag Lloyd Kreuzfahrten. »Die Reedereien werden die Situation vor Ort jedoch in den kommenden Tagen sehr genau im Auge behalten.«
 
Israel und die Hamas beschießen sich seit Tagen gegenseitig mit Raketen und Granaten. Auslöser für die neuen Spannungen waren die Entführung und Ermordung von drei jüdischen Teenagern sowie der mutmaßliche Rachemord an einem palästinensischen Jugendlichen.
 
(09.07.2014, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

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