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Rasender Busfahrer Schadenersatz für verletzten Passagier

Der Fahrer des Reisebusses gibt zu viel Gas und dann passiert es: Ein Fahrtgast wird verletzt. Der Passagier kann in so einem Fall Schadenersatz verlangen - trägt aber eine Mitschuld, wenn er nicht angeschnallt war.

Ein Fahrgast hat Anspruch auf Schadenersatz, wenn er verletzt wird, weil der Busfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Das berichtet die »Monatsschrift für Deutsches Recht« (Heft 17/2012) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm. Nach Auffassung der Richter muss er sich allerdings ein Mitverschulden zurechnen lassen, wenn er nicht angeschnallt war, obwohl der Bus über die entsprechenden Sicherheitsgurte verfügte (Az.: I-6 U 187/11).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadenersatzklage eines Fahrgastes nur teilweise statt. Der Busfahrer war mit überhöhter Geschwindigkeit über einen Bahnübergang gefahren. Der Kläger wurde dadurch vom Sitz hochgeschleudert und verletzte sich beim Aufprall. Nach Auffassung der Richter haften zwar der Fahrer und der Halter des Busses für den Schaden des Passagiers. Dem Kläger hielten sie jedoch ein Mitverschulden an den Verletzungen vor, weil er nicht angeschnallt war. Konkret kürzten sie seinen Schadenersatzanspruch um 30 Prozent.

(03.12.12,  dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.