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Reise-Apotheke Mittel gegen Fieber und Schmerzen mitnehmen

Medikamente gegen Fieber und Schmerzen sollten in keiner Reiseapotheke fehlen. Die Landesapothekerkammer Niedersachsen erklärt, was sonst auch nicht fehlen sollte.

Sinnvoll seien auch verschiedene Verbandsmaterialien sowie eine Splitterpinzette, Schere und Zeckenzange, erläutert die Landesapothekerkammer Niedersachsen. Wem auf langen Autofahrten schnell schlecht wird, packt am besten auch etwas gegen die Reisekrankheit ein. In tropischen Regionen sollte unbedingt ein Sonnenschutzprodukt und ein Insektenschutzmittel im Gepäck sein. Ein juckreizstillendes Gel lindert Beschwerden, wenn der Reisende doch von Insekten gestochen wird.

Bei Reisen in ferne Länder empfiehlt sich der Kammer zufolge auch ein Mittel gegen Durchfall in Kombination mit einem Elektrolytpulver, das gegen Austrocknung hilft und dem Körper verloren gegangene Salze wieder zuführt. Wer in eine Gegend mit schlechter medizinischer Versorgung fährt, nimmt am besten auch Einmalhandschuhe, Einwegspritzen und -kanülen mit. Darüber hinaus nützlich sein können Augen- und Nasentropfen, Kondome und Desinfektionsmittel.

(09.06.12, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.